(ots) - Eigentlich ist die Sache sonnenklar: Wenn der
niedersächsische Landtag Inklusion gesetzlich vorschreibt, muss das
Land die dadurch entstehenden Kosten tragen. Tatsächlich wird das
auch gar nicht bestritten. Warum also ist der finanzielle Ausgleich
für Kommunen, die in Vorleistung getreten sind und es immer noch tun,
nicht gesetzlich festgeschrieben worden, so wie es in der
Landesverfassung vorgesehen ist? Weil die Verantwortlichen hoffen, es
für die Landeskasse vielleicht doch ein wenig günstiger zu bekommen,
wenn an die Stelle einer gesetzlichen Regelung etwas anderes gesetzt
wird: Verhandlungen, Gespräche und Vereinbarungen - zum Beispiel über
etwas schwer Kalkulierbares wie eine pauschale Abschlagszahlungen
nach Schülerzahlen und spätere Endabrechnung. Die Kommunen sind für
solche Strategien allerdings verbrannt. Das letzte Projekt dieser Art
mit vergleichbarer Ausgangslage war die von der Bundesregierung auf
den Weg gebrachte Krippenplatzgarantie. Eigentlich hätte sie für
Städte und Gemeinden kostenneutral ausfallen müssen. Tatsächlich
haben die Kommunen am Ende draufgezahlt - und das nicht zu knapp.
Deshalb haben sie jetzt die Notbremse gezogen und klagen. Man kann
der Regierung Weil nur raten, rechtzeitig beizudrehen, wenn das
Ausmaß ihrer Niederlage begrenzt werden soll.
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