(ots) - Die von der Bundesregierung geplante finanzielle
Belastung von Solarstrom-Selbstversorgern senkt nicht die
Energiewende-Kosten, wie von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel
wiederholt behauptet wurde. Zu diesem Ergebnis kommt ausgerechnet ein
Gutachten, das von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegeben
wurde. Die Gutachter empfehlen darin, Solarstrom von Umlagen und
Netzentgelten befreit zu halten, um einen weiteren Ausbau der
Solarenergie wirtschaftlich zu ermöglichen. Finanzielle
Mehrbelastungen seien für die Allgemeinheit mit der Beibehaltung der
EEG-Umlagebefreiung von Solarstrom nicht verbunden. Der
Verbraucher-Strompreis profitiere vielmehr sogar derzeit durch eine
"Entlastung der EEG-Umlage".
Das Gutachten steht damit im klaren Widerspruch zu dem Vorhaben
von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, ab 1. August eine
"Sonnensteuer" einzuführen und die Solarstromnutzung für den
Selbstverbrauch aus neuen Solaranlagen durch Gewerbe und größere
Privathaushalte mit in der Regel 50% der EEG-Umlage zu belasten
(derzeit entspricht dies rund 3,1 Cent je Kilowattstunde). Zuvor
hatte bereits die Verbraucherzentrale Bundesverband darauf
hingewiesen, dass das vom Bundeswirtschaftsminister angebrachte
Kostenargument nicht zieht. Auch längerfristig würden Privathaushalte
durch die geplante "Sonnensteuer" bestenfalls um rd. 50 Cent im Jahr
entlastet. Gemeinsam mit einem breiten gesellschaftlichen Bündnis
hatten die Verbraucherschützer deshalb gefordert, auf das Vorhaben
zu verzichten.
Bislang ist der für den Eigenverbrauch selbst erzeugte Solarstrom
von der EEG-Umlage befreit. Künftig soll dies jedoch nur noch für
sehr kleine Solaranlagen mit einer Größe von maximal 10 Kilowatt
gelten, wie sie im Eigenheimbereich üblich sind. Die Solarbranche
rechnet in der Folge mit einem weiteren Markteinbruch in Deutschland,
da sich Photovoltaik-Investitionen dann für Gewerbe und größere
Privathaushalte nur noch in wenigen Ausnahmefällen rechnen.
Verbraucherschützer und Bundesverband Solarwirtschaft e.V. wollen
notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die
geplante Abgabe auf Ökostrom klagen. Mehrere Gutachten haben
erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante
"Sonnensteuer" aufgeworfen.
Das erst heute bekanntgewordene Gutachten "Stromerzeugung aus
Solarer Strahlungsenergie" wurde im Auftrag des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erstellt und bereits
Anfang 2014 der Bundesregierung zugestellt. Konkret heißt es in der
vom Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung
Baden-Württemberg angefertigten Expertise auf Seite 78: "
PV-Eigenverbrauch führt heute zu einer Entlastung der EEG-Umlage, da
die eingesparten spezifischen Differenzkosten höher als die durch den
Eigenverbrauch entgangene EEG-Umlage sind."
Auf Seite 84 führen die Gutachter weiter aus: "Weiterhin sinkende
Vergütungssätze erfordern zunehmend höhere Eigenverbrauchsanteile,
die nicht durch Belastungen (z.B. Netzentgelte, Umlagen) des
Eigenverbrauchs eingeschränkt werden sollten, um weiterhin PV-Zubau
wirtschaftlich zu ermöglichen." Letzteres ist eigentlich auch die
erklärte Zielsetzung der Großen Koalition. Noch im Januar hatte sie
auf einer Klausurtagung in Meseberg beschlossen, dass bei der
EEG-Reform darauf zu achten sei, dass "das neue EEG die
Wirtschaftlichkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen (...) wahren
wird".
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes
Solarwirtschaft e.V. sieht jetzt den Bundestag in der Pflicht, die
"Sonnensteuer" aus dem Gesetzesentwurf zu streichen. "Andernfalls
setzt sich die Politik dem Verdacht aus, sich zum Erfüllungsgehilfen
großer Energiekonzerne zu machen. Diese haben großes Interesse an
dieser Abgabe, um durch eine zunehmende Energieversorgung in
Bürgerhand nicht weitere Marktanteile zu verlieren", so Körnig.
Gleichzeitig sei mit der "Sonnensteuer" eine deutliche
Benachteiligung Erneuerbarer Energien verbunden.
Während Klimaschützer künftig zur Kasse gebeten werden, sollen
industrielle Konsumenten fossiler Energie weitgehend von den Kosten
der Energiewende befreit werden. Im Schatten der aktuellen
Kostendebatte werde mit der aktuellen Reform des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes nach Einschätzung von Körnig darüber
entschieden, wer künftig mit welcher Technologie das Rennen macht.
"Geht es weiter mit der Demokratisierung und Modernisierung unseres
Energiesystems oder erleben wir eine Remonopolisierung und
Zementierung überkommener zentraler Versorgungsstrukturen und wird
die Energiewende ausgebremst?"
Den Link zum Regierungsgutachten finden Sie hier:
http://tinyurl.com/nntyaws
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