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Weser-Kurier: Kommentar von Peter Mlodoch zur Sicherungsverwahrung

ID: 1068623

(ots) - Es ist ein höchst unbehaglicher Spagat: Die Bürger,
vor allem die Kinder, haben ein Anrecht darauf, dass der Staat sie
vor gefährlichen Verbrechern schützt. Auf der anderen Seite müssen
Gewalt- und Sexualstraftäter, die nach Verbüßung ihrer normalen
Haftstrafe weiter in Sicherungsverwahrung sitzen, eine Perspektive
auf ein späteres Leben in Freiheit haben - sofern sie denn keine
Gefahr mehr für andere darstellen. Das gebietet die Menschenwürde,
das verlangt das Bundesverfassungsgericht. Doch damit beginnen die
Probleme. Eine Garantie für ein straffreies Leben kann auch der beste
Gutachter nicht abgeben. Sämtliche Vorhersagen bergen ein Restrisiko.
Niedersachsen versucht dieses mit dem Vier-Augen-Prinzip, einem
eigens geschaffenen Prognosezentrum und intensiv geschulten
Psychologenteams zu minimieren. Auf dem Weg nach draußen gehört das
Ausprobieren von Freiheit dazu - gerade auch durch Ausgänge ohne
Bewacher. Dass es im Lingener Fall - nach fast 200 geglückten
Versuchen - offenbar gehörig schief gegangen ist, darf dieses
Instrument der Resozialisierung nicht grundsätzlich in Frage stellen.
Ohne geordnete Vorbereitung kann und darf nämlich niemand entlassen
werden. Ob noch strengere Kontrollen die tragischen Vorkommnisse
hätten verhindern können, wird zu klären sein.



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Datum: 04.06.2014 - 20:54 Uhr
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