(ots) - Für Laien ist die Welt der Justiz oft schwer
durchschaubar und schwer verständlich. Justizminister Winfried
Bausback will das ändern. Als Grund dafür, dass es nach über zehn
Jahren wieder eine "Woche der Justiz" gibt, führt er an, es sei
wichtig, dass die Justiz von den Menschen verstanden wird. Daran hat
es in jüngster Vergangenheit gehapert. Das Ministerium und die
bayerische Justiz gerieten in die Schlagzeilen: der Fall Mollath, der
Fall Peggy, der Fall Gurlitt. Natürlich ist die Aktionswoche leicht
als Versuch des Ministers zu entlarven, für gute Presse zu sorgen.
Die bayernweit stattfindenden Veranstaltungen jedoch als bloße
Imagekampagne abzutun, griffe zu kurz. Die Regensburger Aktion zeigt
gut, warum. Die Organisatoren haben ein aktuelles und schwieriges
Thema herausgegriffen. Unter dem bewusst plakativen Titel "Junges
Recht für alte Menschen" sollen die Herausforderungen dargestellt
werden, vor denen die Justiz bei der Bewältigung demografischer
Veränderungen steht. Dieser Schwerpunkt ist eine gute Wahl. Denn das
Thema Betreuung beispielsweise geht alle an. Derzeit brauchen 1,3
Millionen Menschen in Deutschland eine Betreuung. Das sind zwar
überwiegend ältere, aber eben auch junge Menschen. Innerhalb einer
Familie, in der sich die Betreuungsfrage für einen Angehörigen
stellt, sind alle Betroffene, Eltern und Kinder. Und: Es ist nicht
nur ein Thema der Justiz, sondern ein gesamtgesellschaftliches. Es
berührt ganz lebensentscheidende Fragen. Drei Beispiele seien
genannt. Allein in den ersten Monaten des Jahres 2014 wurden im
deutschen Zentralen Vorsorgeregister mit etwa 104 000 Vollmachten
mehr Vorsorgeregelungen registriert als in den Jahren 2005 und 2006
zusammen. Immer häufiger wollen Menschen mit einer Vorsorgevollmacht
einer Person ihres Vertrauens die Möglichkeit eröffnen, für sie bei
zunehmender Gebrechlichkeit zu entscheiden. Dem Bevollmächtigten
können umfassende Befugnisse von der Erledigung von Bankgeschäften
bis hin zur Einwilligung in ärztliche Maßnahmen eingeräumt werden.
Das will wohlüberlegt sein. Zweites Beispiel: Millionen Deutsche
haben eine Patientenverfügung ausgefüllt, aus Angst davor, irgendwann
einmal an Schläuchen zu hängen, künstlich an einem Leben erhalten zu
werden, das aus ihrer - meist noch gesunden - Sicht nicht mehr
lebenswert ist. Weil sie vorbeugen möchten für den Zeitpunkt, zu dem
sie nicht mehr in der Lage sind zu sagen, was mit ihnen geschehen
soll. Sie weisen die Medizin in Grenzen, wünschen sich einen
"menschenwürdigen" Tod, lehnen beispielsweise eine Wiederbelebung
oder die künstliche Ernährung ab, wenn es denn einmal so weit kommen
sollte. Was sich wiederum keiner wünscht. Doch egal, um welches
Formular es sich handelt, keine Patientenverfügung verspricht
Rechtssicherheit. Wann ist das Leben zu schützen und wann nicht? Soll
der Wille eines Menschen automatisch gelten? Muss er diesen
schriftlich oder mündlich festlegen? Ist es, je nach Zustand,
wirklich sein Letzter Wille oder haben andere - die Ärzte, die
Angehörigen, die Vormundschaftspfleger oder gar ein Gericht - da
nicht auch ein Wort mitzureden? Es wird hier über Leben oder Tod
gestritten, in der Sache also auch über Sterbehilfe. Das dritte
Beispiel für eine lebensentscheidende Fragestellung. Allesamt sind
heikle Themen, sie gehen ans Mark. Imagekampagne des
Justizministeriums hin oder her. Jede Gelegenheit, bei der über die
rechtliche Ausgestaltung des Älterwerdens diskutiert wird, ist
wertvoll. Warum also nicht in der Woche der Justiz? Die Chance,
aufzuzeigen, wie ein Altern in Würde gestaltet werden kann, ist da.
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