(ots) - Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat das Berliner
Landgericht den ehemaligen Vorsitzenden und jetzigen
Europawahl-Spitzenkandidaten der rechtsextremen NPD, Udo Voigt, zu
einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Dies schreibt die
Tageszeitung "neues deutschland" in ihrer Donnerstagausgabe. Voigts
Mitangeklagte Frank Beier und Frank Schwerdt erhielten jeweils sieben
Monate auf Bewährung. Zudem müssen die NPD-Männer Geldbußen in Höhe
von 2000 beziehungsweise 2500 Euro an die Deutsche Sporthilfe zahlen.
"Andernfalls wäre eine Haftstrafe wahrscheinlich", so
Gerichtssprecher Tobias Kähne gegenüber dem "neuen deutschland".
Die rechtsextremen Funktionäre haben sich nach Überzeugung des
Gerichts der gemeinschaftlichen Volksverhetzung in Tateinheit mit
Beleidigung strafbar gemacht. Zur Fußball-WM 2006 hatte die NPD einen
WM-Planer herausgegeben, in dem sie den deutschen Nationalspieler
Patrick Owomoyela, Sohn eines nigerianischen Vaters und einer
deutschen Mutter, rassistisch beleidigte.
Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft bereits Revision
eingelegt, da es bei dem Urteil Teilfreisprüche gab, was die
Anklagebehörde nicht akzeptiert. Auch Vertreter der rechtsextremen
Partei kündigten in sozialen Netzwerken eine Revision an.
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