(ots) - Das Berliner Landgericht hat am Mittwoch den
ehemaligen Vorsitzenden und jetzigen Europawahl-Spitzenkandidaten der
rechtsextremen NPD, Udo Voigt, zu einer Bewährungsstrafe von einem
Jahr verurteilt. Dies schreibt die Tageszeitung "neues deutschland"
in ihrer Donnerstagausgabe. Voigts Mitangeklagte Frank Beier und
Frank Schwerdt erhielten jeweils sieben Monate auf Bewährung. Zudem
müssen die NPD-Männer Geldbußen in Höhe von 2000 beziehungsweise 2500
Euro an die Deutsche Sporthilfe zahlen. "Andernfalls wäre eine
Haftstrafe wahrscheinlich", so Gerichtssprecher Tobias Kähne
gegenüber dem "neuen deutschland".
Die rechtsextremen Funktionäre haben sich nach Überzeugung des
Gerichts der gemeinschaftlichen Volksverhetzung in Tateinheit mit
Beleidigung strafbar gemacht. Zur Fußball-WM 2006 hatte die NPD einen
WM-Planer herausgegeben, in dem sie den deutschen Nationalspieler
Patrick Owomoyela, Sohn eines nigerianischen Vaters und einer
deutschen Mutter, rassistisch beleidigte.
Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft bereits Revision
eingelegt, da es bei dem Urteil Teilfreisprüche gab, was die
Anklagebehörde nicht akzeptiert. Auch Vertreter der rechtsextremen
Partei kündigten in sozialen Netzwerken eine Revision an.
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