(ots) - Wer als 17-Jähriger einmal Mist gebaut hat, soll
bei einer Bewerbung zehn Jahre später nicht fürchten müssen, dass ein
Personalchef davon noch etwas auf Anhieb im Netz findet. Und wer mit
47 beruflich scheitert, hat das Recht auf einen Neuanfang -
unbelastet von Zeugnissen seines Versagens, die Suchmaschinen nach
wenigen Klicks jedem präsentieren. Das erscheint fair und angemessen.
Der Teufel liegt jedoch wieder einmal im Detail: Wenn schon der Link
zu einem Artikel über eine Zwangsversteigerung das
Persönlichkeitsrecht verletzt - was fällt dann noch alles darunter?
Die Gerichte werden eine Unzahl höchst unterschiedlicher Einzelfälle
zu bewerten haben - und gelten ihre Urteile dann auch europa- oder
gar weltweit? Und was ist mit den bislang im Presserecht weniger
geschützten "Personen der Zeitgeschichte"? Werden wir in 16 Jahren
keinen Hinweis mehr auf die Steuerhinterziehung bekommen, wenn wir
"Uli Hoeneß" bei Google eingeben - weil ein Richter befindet, dass
dies nicht mehr von Bedeutung sei? Seit gestern hat nicht nur Google
ein großes Problem, sondern jeder, der über Personen möglichst
gründlich in Netz recherchieren will. Und dafür kann es ja auch sehr
ehrenwerte Gründe geben. So gesehen trägt das Urteil paradoxe Züge,
nämlich die einer rechtsstaatlich angeordneten Zensur.
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