(ots) - Nun liegen alle vier Konzepte für mehr
Bürgerbeteiligungen im Freistaat auf dem Tisch. Doch ob CSU, SPD,
Grüne oder Freie Wähler: Jede Partei liefert den Beweis, dass neue
Koalitionen mit den Bürgern zwar gewünscht, aber nicht so leicht in
Gesetzesform zu gießen sind. Das zeigt sich allein daran, wie jedes
einzelne Papier unisono von allen anderen Parteien
auseinandergenommen worden ist. Die bayerische Verfassung setzt
Grenzen, an die der bayerische Verfassungsgerichtshof in früheren
Urteilen deutlich erinnert hat. Die repräsentative Demokratie soll
nicht ausgehöhlt werden. Denn wozu bräuchte es Abgeordnete, wenn
zentrale Entscheidungen durch Sondervoten der Bürger gefällt werden?
Welchen Weg nimmt Bayern, wenn Unpopuläres auch von Minderheiten
gestoppt werden kann? Die Vorlagen von Freien Wählern und Grünen
geben dazu Hebel in die Hand. Der CSU-Entwurf hat ein anderes
Riesenmanko: Volksbefragungen, die nur von Staatsregierung und
Parlament, nicht aber vom Volk selbst angestoßen werden können, sind
absurd. Ein anderer Kritikpunkt läuft zumindest in Regierungszeiten
von Horst Seehofer ins Leere: Ob rechtlich oder nur moralisch
bindend, macht für ihn bei künftigen Volksbefragungen keinen
Unterschied. Seehofer nimmt den Bürgerwillen ernst. Schon jetzt lässt
er sich bei wichtigen Entscheidungen stärker von Stimmungen im Volk
leiten, als es manchem Parteifreund lieb ist.
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