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Gauland: Kein Kindergeld für im Ausland lebende Kinder

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(ots) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg
urteilte im Juni 2013, dass jeder EU-Ausländer Anspruch auf
Kindergeld habe, sofern er in Deutschland arbeitet und unbeschränkt
steuerpflichtig ist, egal, wo die Kinder leben. Seit diesem Urteil
hat das Volumen der Anträge bei den zuständigen Ämtern um rund 30
Prozent zugenommen. Die Flut der Kindergeldanträge vor allem aus
Polen dürfte den deutschen Steuerzahler mittelfristig rund 600
Millionen Euro kosten, so schätzt das Bundesfamilienministerium.

"Es ist ein absolutes Unding, dass der deutsche Steuerzahler für
im Ausland lebende Kinder zahlen muss", so der stellvertretende
Sprecher der Alternative für Deutschland, Alexander Gauland.
"Besonders vor dem Hintergrund, dass die Lebenshaltungskosten in
anderen Ländern auf einem ganz anderen Niveau sind und somit nicht
der Grundlage entsprechen, auf der das deutsche Kindergeld berechnet
wurde, handelt es sich hier um eine doppelte Schieflage", erklärt
Gauland weiter. "In Deutschland beträgt das Kindergeld derzeit
EUR184, in Polen gerademal EUR4. Diese Tatsache ist dem EuGH wohl
vollkommen entgangen", wundert sich Gauland.

"Ich fordere die Bundesregierung dringend auf, bei allen
EU-Institutionen und vor allen Dingen beim Europäischen Gerichtshof
daraufhin zu wirken, dieses Urteil aufgrund der falschen
Bemessungsgrundlage und seiner unverhältnismäßigen Belastung, die es
für den deutschen Steuerzahler darstellt, zu revidieren. Der deutsche
Steuerzahler im Allgemeinen und die deutschen Kindergeldempfänger im
Spezifischen werden durch dieses ungerechte Urteil europaweit
deutlich benachteiligt", so Gauland weiter.



Pressekontakt:
Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
christian.lueth(at)alternativefuer.de
Tel.: 030 26558370




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Datum: 29.04.2014 - 10:36 Uhr
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