(ots) - Dass Abgeordnete neben ihrem Mandat auch einer
bezahlten Tätigkeit nachgehen, ist nicht nur erlaubt: Es ist oftmals
auch erwünscht, dass sie nicht den Kontakt in die Welt außerhalb des
parlamentarischen Betriebs verlieren. Weniger wünschenswert ist es,
wenn der Nebenjob quasi zur Haupttätigkeit wird, mit der sich
mitunter ein Jahressalär im sechsstelligen Bereich erzielen lässt.
Und wirklich zweifelhaft wird es, wenn Tätigkeit und Mandat zu einer
Interessenskollision führen, sodass am Ende gar nicht mehr klar ist,
in wessen Sinne der Parlamentarier abgestimmt hat: als Volksvertreter
oder als Lobbyist? Etwas euphemistisch wird das dann gern mit
"Gschmäckle" übersetzt. Die Debatte um Nebeneinkünfte der
Abgeordneten ist nicht neu. Und sie wird - für diese Prognose muss
man nicht hellsichtig sein - auch diesmal nicht zum letzten Mal
geführt werden. Dem Großteil der Politiker ist dabei nichts
vorzuwerfen. Nur 151 von 631 Bundestagsmitgliedern verdienen etwas
hinzu; bei den meisten von ihnen geht es um vergleichsweise geringe
Summen. Doch andere bringen die gesamte Branche in Verruf. Hat, nur
um ein Beispiel zu nennen, ein Ärztefunktionär, der gleichzeitig
stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses ist, das
Wohl der Wähler im Auge oder eher das der Mediziner? Die neuen Regeln
bei der Offenlegung von Nebeneinkünften sollten für mehr Transparenz
sorgen. Doch wieso ist bei 250
höchste Stufe erreicht? Und: Dass Interessenskonflikte offengelegt
werden, verhindert sie noch lange nicht. Insofern gibt es für die
Volksvertreter beim selbstauferlegten Verhaltenskodex noch viel Luft
nach oben. Dabei sollten sie vielleicht auch mal der Frage nachgehen,
ob so fürstlich honorierte Tätigkeiten wirklich genügend Zeit für die
Abgeordnetenarbeit lassen. Wahrscheinlich nicht, wie das Beispiel des
CSU-Mannes Peter Gauweiler zeigt: der ist nicht nur beim
außerparlamentarischen Einkommen Spitze, sondern auch bei den
Fehltagen im Bundestag.
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