(ots) - Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes
zur Vorratsdatenspeicherung ist die Versuchung groß, in politische
Lethargie zu verfallen. Die große Koalition sollte dieser Versuchung
nicht nachgeben. Der Richterspruch aus Luxemburg verurteilt sie
keineswegs zur Tatenlosigkeit. Er ist entgegen landläufiger Deutungen
auch nicht als pauschales Veto gegen Vorratsdatenspeicherung zu
verstehen.
Die brisante Angelegenheit einfach zu den Akten zu legen und
abzuwarten, bis Brüssel eine neue Richtlinie entworfen hat, hieße,
Terroristen, Mafiosi und Kinderpornohändlern kampflos das Feld zu
überlassen. Ohne Vorratsdatenspeicherung riskieren diese Herrschaften
wenig, wenn sie via Handy oder Internet Verbrechen organisieren. Die
Richter in Luxemburg und Karlsruhe haben aufgezeigt, in welchen
Grenzen die virtuelle Kommunikation überwacht werden könnte. Unter
strikten Auflagen wäre das möglich - und geboten.
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