(ots) - Das Gegenteil von gut, sagt man, ist gut gemeint.
Und wer wollte bestreiten, dass der Mindestlohn gut gemeint ist. Gut
gemacht ist der Gesetzentwurf nicht - ein derartiges Gesetz kann
einfach nicht für alle Branchen und alle Arbeitsformen und
-situationen taugen. Wenn SPD-Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles,
die Sozialdemokraten und ihr Koalitionspartner genau das beweisen
wollten - es ist ihnen mit Bravour gelungen. Das Gesetz ist Murks von
vornherein. Das beginnt bei den Ausnahmen - für die Gewerkschaften
sind es schon jetzt zu viele, für die Arbeitgeber sind es zu wenig.
Besonders fragwürdig ist die Ausnahme für Langzeitarbeitslose.
Ausgerechnet dort endet offenbar der von Andrea Nahles beschworene
"Respekt für die geleistete Arbeit". Gerade die, die ohnehin das
Gefühl haben müssen, dass ihre Fähigkeiten nicht viel wert sind auf
dem ersten Arbeitsmarkt, bekommen das jetzt noch einmal schwarz auf
weiß, mit ihrer Lohnabrechnung. Auch Praktikanten sind vom
Mindestlohn ausgenommen, es sei denn - Ausnahme von der Ausnahme - es
handelt sich um Langzeitpraktikanten. Bei 15 Branchen müsste es
ebenfalls Ausnahmen geben - unter anderem im Taxigewerbe und bei
Obst- und Gemüsebauern. Dort gibt es sie aber nicht, stattdessen gibt
es "begleitende Unterstützung", was immer die Ministerin darunter
auch verstehen mag. Zudem wimmelt der Entwurf von Fristen und
Prüfaufträgen, der Koalitionspartner CDU/CSU will "im
parlamentarischen Verfahren" obendrein noch weitere Ausnahmen
durchboxen. Die Bundesarbeitsministerin sprach von "einem Riesending,
was wir da bewegen", wohl wahr: Absehbar entsteht ein kolossales
Mindestlohn-Gestrüpp. Nicht von ungefähr sah sich die
Arbeitsministerin obendrein zu einer besonderen Einschätzung
genötigt: Der Gesetzentwurf sei ihrer Einschätzung nach
"verfassungsfest". Wenn in der neuen Regierung schon als
Qualitätskriterium gilt, dass ein Gesetz nicht vom
Bundesverfassungsgericht kassiert wird, dann gute Nacht.
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