(ots) - Nun ist klar: Sie gehen ins Jugendgefängnis. Nicht
heute, nicht morgen, aber sehr bald. Auch die fünf anderen Täter, die
Jonny K. im Oktober 2012 im Morgengrauen gemeinsam mit Onur U.
totschlugen, sind rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof
(BGH) hat die Revision der fünf abgelehnt, das Urteil steht. Onur U.
sitzt als Haupttäter schon im Gefängnis, verurteilt zu viereinhalb
Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Jetzt folgen die
anderen für zwei Jahre und einige Monate. Gefährliche
Körperverletzung. Das ist ein Zeichen, ein gutes! Im Jugendstrafrecht
tut sich etwas. Der Berliner Prozess war für den Richter Helmut
Schweckendieck nicht einfach - die Angeklagten mauerten, keiner
rückte damit raus, was in der Tatnacht auf dem Alex geschehen war.
Man log, schob sich gegenseitig die Schuld zu und feixte in den
Pausen mit Kumpels auf der Toilette des Landgerichtes. Davon zeugen
Handyfotos, die von den Angeklagten später dreist auf Facebook
gepostet wurden. Sie schienen so sicher, auf Bewährung davonzukommen.
Ihre Logik: Wenn sich keiner bekennt, kann auch keiner richtig
verantwortlich gemacht werden. Eine bewährte Strategie. Wie war das
mit dem Dachdecker in Hamburg-Harburg, der im Juni 2009 frühmorgens
im Fußgängertunnel von zwei Jugendlichen um 20 Cent angeschnorrt
wurde? Er wollte nichts geben, die zwei schlugen zu, der Handwerker
ging zu Boden. Wenig später starb er an einem Blutgerinnsel im Hirn,
genau wie Jonny K. Zu drei Jahren und vier Monaten wurde Onur K. (ein
anderer Onur!) damals verurteilt, aber er ging in Revision und der
BGH hob das Urteil auf. Begründung: Von einem einzigen Schlag sterbe
keiner. Das sei unwahrscheinlich. Der Dachdecker sei bloß unglücklich
aufgeschlagen. Also nur Bewährungsstrafe. Richter Schweckendieck
bewertete den ersten Schlag, der Jonny K. auf dem Alexanderplatz
traf, anders: Onur U. war damit für ihn der Haupttäter, die anderen
waren mitschuldig. Sein Urteil trifft alle. Denn Jonny K. ist tot und
wer die Verantwortung dafür trägt, ist klar: die Gruppe der sechs
jungen Männer. Diese Urteile ohne Bewährung sind ein klares Signal an
alle jugendlichen Schläger: Wer gegen den Kopf tritt, wer hemmungslos
weiter zuschlägt und so einen Tod verursacht, wird verurteilt.
Kopfverletzungen sind unberechenbar und extrem gefährlich. Das weiß
jeder, ob mit oder ohne Schulabschluss. Es wird Zeit, dass
Jugendliche für solche brutalen Taten wirklich bestraft werden. Nix
Bewährung und "Freizeitarbeit". Das Jugendstrafrecht gibt das her.
Richter Schweckendieck hat es angewandt. Der BGH hat es bestätigt.
Ein guter Tag!
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