(ots) - Der nächste Anlass zum Feiern kommt bestimmt, 
denn am 3. April ist Welt-Party-Tag. Mit den richtigen 
Vorsichtsmaßnahmen gibt es auch am Morgen nach der rauschenden 
Party-Nacht kein böses Erwachen. CosmosDirekt gibt Tipps und erklärt,
was in Hinsicht Versicherungsschutz zu beachten ist.
   Zum Welt-Party-Tag am 3. April wird überall auf der Welt gefeiert:
in Clubs, Kneipen - aber auch in zahlreichen Privatwohnungen. Gerade 
wenn die Feier in den eigenen vier Wänden stattfindet, können 
Gastgeber durch einfache Vorkehrungen verhindern, dass kleinere 
Zwischenfälle zu echten Stimmungskillern werden: "Auch eine 
Privathaftpflicht- und Hausratversicherung sind wichtige Begleiter 
jeder Party. Sie schützen vor den finanziellen Folgen ungeplanter 
Party-Pannen", sagt Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von 
CosmosDirekt. Der Versicherer gibt Tipps, wie sich Party-Schäden 
vermeiden lassen und zeigt, was beim Versicherungsschutz zu beachten 
ist.
   Party-Raum begrenzen 
   Unabhängig von der Anzahl der Gäste sollten sich Gastgeber vor der
Party genau überlegen, in welchen Zimmern der Wohnung gefeiert wird. 
Es empfiehlt sich, die Zahl der Räume zu begrenzen - und 
beispielsweise nur Wohnzimmer, Küche und Bad für das Party-Volk zu 
öffnen. In den übrigen verschlossenen Räumen können persönliche 
Wertgegenstände und nicht benötigter Hausrat verstaut werden, sodass 
sich im Rest der Wohnung die Tanzfläche vergrößert und potenzielle 
Schadenquellen entschärft werden. Ein weiterer Vorteil: Nach der 
Party müssen weniger Räume gereinigt werden.
   Wertsachen einschließen 
   Gastgeber sollten Wertgegenstände wie Notebooks, Tablets, Schmuck 
oder Geld sicher wegschließen: entweder in einem separaten Raum oder 
- noch besser - in einem Tresor. Der Grund: Über die 
Hausratversicherung besteht nur Versicherungsschutz, wenn Gegenstände
nachweislich durch Einbruchdiebstahl gestohlen wurden. Kein 
Versicherungsschutz besteht hingegen, wenn zum Beispiel aus einem 
unverschlossenen Schrank Sachen entwendet werden. Kommt es trotz 
aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Versicherungsfall, ist es für die 
Regulierung von Vorteil, wenn man in Besitz von Fotos und 
Anschaffungsrechnungen der entwendeten Gegenstände ist.
   Wenn ein Missgeschick passiert 
   Trotz aller Vorsicht ist ein Missgeschick im Party-Trubel schnell 
passiert. Verursacht ein Gast während der Party versehentlich einen 
Schaden, ist das ein Fall für seine private Haftpflichtversicherung. 
Aber nicht nur im Party-Getümmel, auch im Alltag gilt: Eine 
Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen 
überhaupt.
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: 
http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-weltpartytag
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