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Mittelbayerische Zeitung: Leitartikel zur Diätenerhöhung: Angemessen? Selbstvergessen! von Reinhard Zweigler

ID: 1018176

(ots) - Die Koalition will die Diäten für Abgeordnete
um zehn Prozent anheben. Das passt nicht in die Zeit.

Es soll der Grieche Perikles gewesen sein, der Diäten für
Abgeordnete einführte, damit sich auch weniger betuchte Bürger der
Politik widmen können. Abgeordnete des Deutschen Reichtages bekamen
erst seit 1906 Tagegeld, was dem Wortsinn von Diäten entspricht.
Vorher wurden ihnen gerade mal die Fahrkarten nach Berlin erstattet.
Heutige Abgeordnete des Deutschen Bundestages können darüber nur müde
lächeln. Nach dem Willen der schwarz-roten Großkoalition wird ihnen
nun sogar noch ein kräftiger Schluck aus der Diätenpulle ermöglicht.
Wir sind so frei, wir haben's ja. Die jetzige schwarz-rote
Selbstbedienungsmentalität wird auch nicht dadurch besser, dass sie
bereits vor Jahren höchstrichterlich abgesegnet wurde. Richtig ist,
dass der Bundestag selbst über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung
befinden muss. Tarifpartner, wie das sonst in der Lohn- und
Gehaltsfindung der Fall ist, gibt es nicht. Aber es ist keinesfalls
zwingend, dass sich die Volksvertreter nun gleich einen Aufschlag von
zehn Prozent genehmigen, dass sie sich unbedingt an den Bezügen der
obersten Richter orientieren müssen. Das ist nicht angemessen, wie es
das Grundgesetz verlangt, sondern selbstvergessen. Zumindest von
jenen Abgeordneten, die dieses Hauruckverfahren ihrer
Fraktions-Großkopferten wirklich mitmachen wollen. Hier wäre einmal
Zivilcourage und Bescheidenheit angesagt. Auch um in den Zeiten, in
denen Steuerbetrug ein Volkssport von Großvermögenden zu sein
scheint, ein Zeichen für Vertrauen in die Politik zu setzen. Man wird
sehen. Der Vergleich zu den Richtern hinkt auch insofern, dass diese
Spitzenjuristen Studium und zwei Staatsexamen absolvieren müssen,
Abgeordnete dagegen brauchen formal keine Qualifikation für den




Volksvertreterjob. Obendrein erhalten Abgeordnete auch noch eine
Aufwandspauschale, über deren Verwendung sie keinen Nachweis führen
und die sie auch nicht versteuern müssen. Und bei der Altersvorsorge
kommen Abgeordnete doppelt so gut weg wie die Karlsruher Richter und
sogar sieben Mal so gut wie der Durchschnittsbürger. Wenn die
schwarz-roten Fraktionsspitzen die winzige Beschneidung bei den
Altersbezügen nun als Erfolg feiern, ist das pure Heuchelei.
Notwendig wäre dagegen, dass auch Abgeordnete, zumindest zum Teil, in
die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für diese wirkliche
Reform der Diäten und Altersvorsorge fehlt der großen Koalition aber
offenbar der große Mumm. Die in zwei Jahren folgende Kopplung der
Diäten an die allgemeine Lohnentwicklung ist dagegen richtig. Aber
warum machen sie das jetzt nicht gleich? Um nicht falsch verstanden
zu werden - die übergroße Mehrzahl der Abgeordneten des Bundestages
nimmt diese verantwortungsvolle Wahlfunktion sehr ernst.
16-Stundentage in Ausschüssen, Anhörungen, Plenarsitzungen in den
Sitzungswochen sind bei vielen eher die Regel statt die Ausnahme. Ein
mitunter halbleeres Plenum ist kein Hinweis dafür, dass der Rest der
Abgeordneten ein Nickerchen hält. Im Gegenteil. Dazu kommt noch die
immense Arbeit in den Wahlkreisen. Doch für diesen Knochenjob werden
die Abgeordneten bereits heute angemessen bezahlt.



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Datum: 11.02.2014 - 21:49 Uhr
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