(ots) - Zwar desavouiert die Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Karlsruhe nicht die Polizeireform: Es bleibt
richtig, die Kräfte zu bündeln, um einerseits mehr Beamte auf die
Straße zu bringen und anderseits neue Formen der Kriminalität, wie
sie etwa das Internet generiert, wirksamer zu bekämpfen. Dennoch
verschattet diese juristische Niederlage Innenminister Galls
unzweifelhaften Erfolg, eine derart groß angelegte Reform
vergleichsweise reibungslos über die Bühne gebracht zu haben - mit
den Kräften der eigenen Verwaltung und ohne das heute
selbstverständlich gewordene Mittun teurer externer Berater.
Allerdings lohnt es sich, auch den Urheber der einstweiligen
Anordnung aus Karlsruhe in den Blick zu nehmen. Joachim Lautensack
ist Landeschef der Polizeigewerkschaft im Beamtenbund und hat sich
als solcher als scharfer Kritiker der Gall'schen Polizeireform
hervorgetan. Was ihn aber nicht davon abhielt, sich selbst um einen
Präsidentenposten zu bewerben und - nach prompter Ablehnung - vor
Gericht zu ziehen. Eine solche Verquickung von Verbandspolitik und
Eigeninteresse verbietet sich. Wie will sich Lautensack nun etwa des
Vorwurfs erwehren, sein Widerstand gegen die Reform sei von der
taktischen Überlegung getragen gewesen, der Minister werde dem
gängigen Reflex aller Machtstrategen folgen und den lautesten
Kritiker schlicht dadurch zum Schweigen bringen, dass er ihn
einkauft? Richtig gehandelt hätte der Gewerkschaftschef, hätte er
einem unterlegenen Bewerber, sofern aufzuspüren, zu einer Klage
geraten und des Beistands seines Verbands versichert.
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