PresseKat - AfD fordert Rahmensetzung für europäische Sozialhilfe

AfD fordert Rahmensetzung für europäische Sozialhilfe

ID: 1003632

(ots) - Die Alternative für Deutschland (AfD) übt scharfe
Kritik an den Empfehlungen der EU-Kommission zur Ausweitung der
Hartz-IV-Leistungen auf nicht arbeitssuchende ausländische EU-Bürger.
"Brüssel hat keine Befugnis, über den Bezug deutscher
Sozialleistungen zu entscheiden", erklärt Bernd Lucke, Sprecher der
AfD. "Wenn sie dies jetzt nicht mehr akzeptiert, wäre dies ein
inakzeptabler Paradigmenwechsel. Lucke warnte vor der schleichenden
Bildung eines europäischen Überstaates.

Lucke wies darauf hin, dass Sozialleistungen wie Arbeitslosen-
oder Rentenversicherung nur gewährt werden, wenn die Empfänger zuvor
auch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt haben. "Entsprechend
sollten steuerfinanzierte Leistungen wie Hartz IV auch nur dann
gewährt werden, wenn der Empfänger oder seine Eltern zuvor in
Deutschland Steuern oder zumindest Sozialversicherungsbeiträge
gezahlt haben," sagte Lucke. "Deutschland braucht Zuwanderung, aber
die Zuwanderer müssen in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt in
Deutschland durch redliche Arbeit zu finanzieren." EU-Ausländer, die
in Deutschland nicht arbeiten wollten, dürften keinen Anspruch auf
staatliche Unterstützung geltend machen können und müssten ihr
Aufenthaltsrecht verlieren, wenn sie für ihren Lebensunterhalt nicht
selbst aufkommen könnten. Dies sollte auch den "Sozialromantikern" in
der SPD, bei den Grünen und bei der Linken klar sein.

In dem aktuellen Verfahren hatte der europäische Gerichtshof
(EuGH) die EU-Kommission um eine Stellungnahme zu einem vorher in
Leipzig verhandelten Prozess aufgefordert. Dabei geht es nach einem
Bericht der Süddeutschen Zeitung um eine 24-jährige Rumänin und ihren
Sohn. Die Frau erhielt Kindergeld sowie Unterhaltsvorschuss vom
Jugendamt. Sie beantragte zusätzlich Hartz-IV-Leistungen, was das
Jobcenter ablehnte. Dagegen klagte die Frau. Das Sozialgericht




Leipzig hatte den Fall im Juni vergangenen Jahres dem EuGH zur
Klärung vorgelegt.

Lucke kritisierte die Bundesregierung dafür, dass sie ihre Sozial-
und Zuwanderungspolitik von Gerichtsurteilen treiben lasse, statt
selbst gesetzgeberisch klare Rahmenbedingungen zu schaffen.
"Sozialpolitik ist eine nationale Kompetenz in der Hand des Deutschen
Bundestages", sagte Lucke, "Die Arbeitnehmerfreizügigkeit als
Grundpfeiler des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes muss erhalten
bleiben - aber dieser beinhaltet nicht einen Anspruch auf die
Sozialleistungen des Aufenthaltslandes für Personen, die gar keine
Arbeit suchen."



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Dagmar Metzger
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Datum: 10.01.2014 - 14:53 Uhr
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