PresseKat - Weser-Kurier: Der "Weser-Kurier" (Bremen) kommentiert in seiner Ausgabe vom 6. Januar zu G

Weser-Kurier: Der "Weser-Kurier" (Bremen) kommentiert in seiner Ausgabe vom 6. Januar zu Gefahrengebieten in Hamburg

ID: 1001441

(ots) - Mit der Einrichtung eines weitläufigen
Gefahrengebiets hat der Hamburger Senat bundesweit überrascht. Das
harte Durchgreifen gegen linke Krawallmacher ist eine konsequente
Reaktion auf die Gewalt-Eskalation der vergangenen Wochen. Die
Botschaft: Links-autonome Krawalle wollen und werden die regierenden
Sozialdemokraten an der Elbe nicht dulden. Und mit Blick auf den
anstehenden Bürgerschaftswahlkampf: Zustände wie unter früheren
SPD-Bürgermeistern, die allzu sehr Nachsicht mit Kriminellen und
Drogendealern pflegten, gibt es unter Olaf Scholz nicht. Basta. Dafür
ist der Senatschef auch bereit, an die Grenze des juristisch und
politisch Vertretbaren zu gehen. Denn: Für ganze Stadtteile ohne
Befristung einen Quasi-Ausnahmezustand auszurufen, das wird nicht
lange den absehbaren Klagen von politischen Widersachern und
Bewohnern standhalten. Gefahrengebiete, so sagt es das Gesetz, sind
nur zur Abwehr einer aktuellen und konkreten Gefahr zulässig.



Pressekontakt:
Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion(at)Weser-Kurier.de




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Allg. Zeitung Mainz: Allgemeine Zeitung Mainz: Merkwürdige Maut - Kommentar zur Mautdiskussion Neue OZ: Kommentar zu Autobahnmaut
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.01.2014 - 20:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1001441
Anzahl Zeichen: 1231

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bremen



Kategorie:

Innenpolitik



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Weser-Kurier: Der "Weser-Kurier" (Bremen) kommentiert in seiner Ausgabe vom 6. Januar zu Gefahrengebieten in Hamburg"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Weser-Kurier (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Weser-Kurier