Urteil: Bußgeld wegen unerlaubten Griffs zum Handy-Navi
(pressrelations) -
ampnet - 26. März 2013. Wer am Steuer des Pkw während der Fahrt sein Handy in die Hand nimmt, verstößt gegen die Verkehrsordnung. Auch dann, wenn er das Gerät nicht zum Telefonieren, sondern nur zum Navigieren nutzt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az. III-5 RBs 11/13).
Wie die Deutschen Anwaltshotline berichtet, war ein 29-jähriger Autofahrer von einer Polizeistreife in Essen dabei beobachtet worden, wie er während der Fahrt mit der rechten Hand ein Mobiltelefon in Augenhöhe hielt und dabei zugleich Daten eintippte. Das zuständige Amtsgericht verurteilte ihn deswegen zu einer Bußgeldzahlung in Höhe von 40 Euro.
Die vom Paragraph 23 Abs. 1a der StVO verbotene "Benutzung" eines Mobiltelefons umfasse jede bestimmungsgemäße Bedienung des Geräts, mithin auch den Abruf von Navigationsdaten. Damit will der Gesetzgeber ausdrücklich erreichen, dass der Fahrzeugführer immer beide Hände zum Führen des Fahrzeugs frei hat, erklärt die Anwaltshotline.
Ein mit einem Bußgeld zu ahnender Verstoß liegt also bereits vor, wenn der Autofahrer während der Fahrt zum Handy greift. Ob er etwa das Navigationsprogramm umschalten oder sogar nur einen eingehenden Anruf abweisen will, spielt dabei keine Rolle. Kommt es dabei übrigens zu einem Unfall, macht er sich unter Umständen gar wegen grober Fahrlässigkeit strafbar. (ampnet/nic)
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