Verbraucher entschädigen und Ombudsstelle einrichten
(pressrelations) -
Zu der Anhörung zur achte GWB-Novelle erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiß:
Kartelle dürfen sich nicht lohnen. Beim "Badezimmmerkartell" wurde der Schaden der Verbraucher auf sieben Milliarden ? geschätzt, das Kartellbußgeld betrug aber lediglich 622 Millionen ?. Wir wollen, dass Unrechtsgewinne nicht bei den Unternehmen verbleiben. Neben einer Stärkung des Kartellamtes brauchen wir dafür aber eine Reform der Vorteilsabschöpfung. Den Verbraucherverbänden muss ein praxistaugliches Instrumentarium an die Hand gegeben werden, damit sie zu Unrecht erlangte Gewinne abschöpfen können, wenn der einzelne Verbraucher nicht entschädigt werden kann. Hierzu gehört die Streichung des Verschuldenserfordernisses und eine praktikable Regelung zur Schätzung des rechtswidrig erlangten Vorteils.
Diese Vorschläge werden auch vom Bundesrat unterstützt.
Abgeschöpfte Unrechtsgewinne und ein Teil der Kartellbußen muss zur Finanzierung der Verbraucherarbeit verwendet werden. Bisher krankt die Rechtsdurchsetzung im Kartellrecht auch daran, dass die Verbraucherverbände das volle Prozessrisiko für einen Prozess tragen, mit Hilfe von abgeschöpften Gewinnen aber keine Rücklagen für weitere Klagen bilden können. Denn die Unrechtsgewinne sollen nach den Vorschlägen von Schwarz-Gelb weiterhin in den Bundeshaushalt fließen. Ein ökonomischer Anreiz gegen Kartellrechtsünder zu klagen bestehe daher nicht. Im Gegenteil.
Gute Wettbewerbspolitik verhindert den Missbrauch von Marktmacht und sorgt dafür, dass es fair am Markt zugeht. Und zwar fair auch gegenüber den Zulieferern, den Beschäftigen und der Umwelt. Insbesondere im Lebensmittelmarkt beobachten wir, welche Folgen die Nachfragemacht von wenigen Handelsketten hat. Wir fordern deshalb die Einrichtung einer Ombudsstelle zur Schlichtung unfairer Einkaufspraktiken.
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