Rechtsschutz bei Bundestagswahlen wird verbessert
(pressrelations) -
Anlaesslich der heutigen 2./3. Lesung des Gesetzes zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen und der Aenderung des Artikels 93 Grundgesetz erklaeren die Berichterstatter Dieter Wiefelspuetz (SPD), Guenter Krings (CDU/CSU), Stefan Ruppert (FDP) und Jerzy Montag (BUeNDNIS 90/DIE GRUeNEN):
Der Rechtsschutz bei Bundestagswahlen wird verbessert. Das Gesetz ist das Ergebnis von mehreren Gespraechsrunden der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP mit den Fraktionen SPD und Buendnis 90/DIE GRUeNEN, die sehr sachlich und kollegial verliefen. Mit dem Gesetz werden Verbesserungen sowohl vor als auch nach der Wahl erreicht. Vor der Wahl koennen Parteien, die vom Bundeswahlausschuss nicht zugelassen wurden, erstmals das Bundesverfassungsgericht anrufen. Die Richter in Karlsruhe entscheiden dann noch vor der Bundestagswahl, ob eine Partei zur Abstimmung zugelassen wird. Die entsprechende Regelung wird im Grundgesetz verankert. Zudem werden zukuenftig unabhaengige Richter an den Sitzungen der Landeswahlausschuesse und des Bundeswahlausschusses vor der Wahl teilnehmen. So werden die Pruefungsverfahren dort noch transparenter ablaufen.
Auch die Rechte des einzelnen Waehlers und Wahlbewerbers werden mit dem Gesetz gestaerkt. Gerade dies war ein Anliegen aller Fraktionen. Der subjektive Rechtsschutz wird nun erstmals im Gesetz verankert. Zukuenftig muessen Bundestag und Bundesverfassungsgericht im Pruefungsverfahren nach der Wahl feststellen, ob die Rechte des einsprechenden Waehlers verletzt worden sind. Ausserdem muessen Personen, die ihre Wahlbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht ueberpruefen lassen wollen, in Zukunft nicht mehr 100 Unterschriften sammeln.
Anlass der gemeinsamen Initiative der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP mit den Fraktionen von SPD und Buendnis 90/DIE GRUeNEN war unter anderem der Bericht der OSZE zur Bundestagswahl 2009. Darin regten die Wahlbeobachter einige Aenderungen im Wahlrechtsschutz an. Diese Anregungen wurden von den beteiligten Fraktionen im Gesetz aufgegriffen.
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