Lohndumping und Ausbeutung von entsandten Arbeitnehmern verhindern
(pressrelations) -
Zur heutigen 2. und 3. Lesung des SPD-Antrags "FĂŒr eine soziale Revision der Entsenderichtlinie" erklĂ€ren die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und der zustĂ€ndige Berichterstatter Josip Juratovic:
Die Forderung der SPD-Bundestagsfraktion nach einer sozialen Revision der Entsenderichtlinie hat in der vergangenen Woche eine neue AktualitĂ€t bekommen: Die EU-Kommission hat zwei VorschlĂ€ge vorgestellt, mit denen die Entsenderichtlinie vermeintlich besser umgesetzt werden sollen. Der Vorschlag fĂŒr die Monti-II-Verordnung geht in die völlig falsche Richtung, wenn dadurch Streiks diskreditiert werden.
Zum ersten Mal soll ein EU-weiter Mechanismus geschaffen werden, mit dem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Streiks, die "das ordnungsgemĂ€Ăe Funktionieren des Binnenmarktes schwerwiegend beeintrĂ€chtigen", an andere betroffene Mitgliedstaaten und die EUKommission zu melden. Es muss jedoch klar sein: Das Streikrecht darf nicht angetastet werden.
Die Kommission sollte die Monti-II-Verordnung zurĂŒcknehmen. Sie sollte festlegen, dass soziale Rechte und der Binnenmarkt zusammengehören und eben nicht, wie es in der derzeitigen Fassung der Verordnung geschieht, gegeneinander ausgespielt werden. Es darf nicht sein, dass Wirtschaftsfreiheiten und Wettbewerbsregeln ĂŒber den sozialen Grundrechten stehen.
Der derzeitige Richtlinienvorschlag zur besseren Durchsetzung der Entsenderichtlinie ist so wirkungslos. Im SPD-Antrag fordern wir eine soziale Revision der Entsenderichtlinie, damit diese sicheren Schutz bietet, wenn es darum geht, Lohndumping und Ausbeutung von entsandten Arbeitnehmern zu verhindern. Die Durchsetzungsrichtlinie beschrĂ€nkt sich jedoch darauf, die Zusammenarbeit nationaler Behörden besser zu regeln und eine Generalunternehmerhaftung nur im Baugewerbe einzufĂŒhren.
Das reicht bei weitem nicht aus, um die Richtlinie wieder ihrem ursprĂŒnglichen Ziel zuzufĂŒhren.
Zudem gibt es bei der Zusammenarbeit nationaler Behörden einen PferdefuĂ:
Die Kontrollbefugnisse der nationalen Behörden sollen eingeschrÀnkt werden. Wenn jedoch die MissbrauchsfÀlle in Deutschland gesehen und die Argumente der Menschen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll ernst genommen werden, ist klar, dass mehr Kontrollen und mehr Personal gebraucht werden, aber definitiv nicht weniger Kontrollrechte.
Die Kommission sollte daher gut ĂŒberlegen, ob sie diese beiden VorschlĂ€ge in der derzeitigen Form aufrecht erhĂ€lt.
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