Gesetzentwurf zu Whistleblowing staerkt endlich die Rechte von mutigen Arbeitnehmern
(pressrelations) - Anlaesslich der Verabschiedung eines Gesetzentwurfes der SPD-Fraktion zum besseren Schutz fuer Hinweisgeber
(Whistleblower) erklaert die Sprecherin fuer Arbeit und Soziales Anette Kramme:
Unsere Gesellschaft profitiert von mutigen Arbeitnehmern, die auf Gammelfleischskandale oder Notstaende in Pflegeheimen hinweisen. Der Whistleblower selbst geht damit aber ein hohes Risiko ein und wird haeufig wegen Geheimnisverrat gekuendigt.
Es wird deshalb Zeit, dass die Rechte und Pflichten von Hinweisgebern endlich verbindlich geregelt werden. Als SPD wollen wir eine einheitliche rechtliche Regelung, wer unter welchen Umstaenden wen ueber Missstaende informieren darf.
Unser Gesetzentwurf beseitigt Rechtsunsicherheit, indem er ein Anzeigerecht fuer Hinweisgeber festlegt. Massreglungen, "Mobbing" und Kuendigungen aufgrund von rechtmaessigen Hinweisen sind kuenftig verboten. Flankierend und zur Durchsetzung des Benachteiligungsverbots stehen dem Hinweisgeber Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprueche sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
Dieser rechtliche Schutz muss allerdings flankiert werden von einem gesellschaftlichen Klima, in dem Hinweisgeber nicht als Denunzianten verleumdet werden, sondern ihre Zivilcourage anerkannt wird.
Der Gesetzentwurf wird noch diese Woche in den Bundestag eingebracht und Thema einer Sachverstaendigenanhoerung am 27.
Februar sein.
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