Zahlreiche Verbesserungen für die Verbraucher
(pressrelations) -
Schneller, kostengünstiger und unbürokratischer Zugang zu Informationen
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp:
Die Novellierung des VIG ist eine der zentralen Initiativen der Koalition im Bereich des Verbraucherschutzes. Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf ist das Ergebnis eines umfangreichen Evaluierungsprozesses zur Optimierung des seit 2008 geltenden VIG. An diesem Prozess wurden alle betroffenen Gruppen, angefangen bei Unternehmen über Verbände bis hin zu Verbraucherschutzorganisationen, beteiligt.
Die neuen Regelungen werden zahlreiche Verbesserungen für die Verbraucher in Deutschland schaffen. Der Bürger wird zukünftig schneller, kostengünstiger und unbürokratischer an Informationen durch die Behörden kommen. So werden etwa formlose Anfragen per Email möglich und Kosten nur noch bei sehr hohem Arbeitsaufwand für die Behörde durch den Anfragenden zu erstatten sein. Auch der Anwendungsbereich des VIG wird mit der Ausweitung auf Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes ausgeweitet.
Mit dem Gesetzentwurf werden außerdem weitere Konsequenzen aus den Dioxinfunden Anfang 2011 gezogen. Es wird eine Veröffentlichungspflicht bei Rechtsverstößen sowie bei schwerwiegenden Gesundheitsgefährdungen und Verstößen gegen Hygiene- und Täuschungsvorschriften eingeführt.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion großes Augenmerk auf die Einhaltung des Interessenausgleichs zwischen dem Informationsinteresse der Verbraucher und den Schutzinteressen der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen richten. Es darf keine einseitigen Verschiebungen geben.
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