Kreislaufwirtschaftgesetz muss grundlegend nachgebessert werden
(pressrelations) - Anlaesslich der 1. Lesung des Regierungsentwurfes eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts am 10.
Juni 2011 im Bundestag erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerd Bollmann:
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, dass der vorgelegte Regierungsentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in zahlreichen und wichtigen Punkten nachgebessert wird.
Die Regelungen zu den gewerblichen Sammlungen muessen sich am Altpapierurteil des Bundesverwaltungsgerichtes orientieren. Der Bundesrat hat dazu entsprechende Aenderungen vorgeschlagen.
Im ordnungspolitischen Bereich muss sichergestellt werden, dass die Hausmuellentsorgung, gegebenenfalls auch eine Wertstofftonne, in der Zustaendigkeit der Kommunen verbleibt.
Weitere Privatisierungen, wie der Regierungsentwurf es vorsieht, lehnen wir ab.
Ebenso muss der Gesetzentwurf unter oekologischen Aspekten geaendert werden. Insbesondere der Vorrang der stofflichen Verwertung vor der energetischen Verwertung muss sichergestellt sein. Der Regierungsentwurf setzt aber noch nicht einmal die europaeischen Vorgaben korrekt um. Es gibt keinerlei Vorgaben fuer die Abfallvermeidung. Ebenso wird die zweite Stufe der Abfallhierarchie, die Wiederverwendung, nur namentlich erwaehnt.
Vor allem aber wird der Vorrang der stofflichen Verwertung vor der energetischen Verwertung durch die Einfuehrung einer Heizwertklausel ab 11.000 Kilojoule aufgehoben.
Hier muss unbedingt nachgebessert werden, um die fuenfstufige Abfallhierarchie auch wirklich umzusetzen. Das Gleiche gilt fuer die zu niedrigen und zu wenig ambitionierten Recyclingquoten.
Auch sind viele Regelungen im Gesetzentwurf viel zu ungenau.
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