(PresseBox) - Die EU hatte gemeinsam mit den USA und Mexiko vor der WTO gegen die von China praktizierten Exportbeschränkungen bei bestimmten Rohstoffen geklagt. Das WTO-Streitschlichtungspanel hat in seinem heute veröffentlichen Bericht festgestellt, dass die beanstandeten chinesischen Maßnahmen gegen die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) verstoßen. Erstmals wird damit die WTO-Widrigkeit der Erhebung von Exportzöllen oder Exportquoten nachgewiesen. China ist nun aufgefordert, die betreffenden Maßnahmen in Einklang mit WTO-Recht zu bringen.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Die Entscheidung des WTO-Panels ist ein großer Erfolg für Deutschland und die EU. Wir müssen Handelshemmnisse konsequent abbauen - nicht nur auf den internationalen Rohstoffmärkten. Für die Entwicklung der Wirtschaft in Deutschland, Europa und der Welt sind offene Märkte im weltweiten Rohstoffhandel von entscheidender Bedeutung. Exportbeschränkungen verzerren den Wettbewerb. Ich begrüße deshalb die Entscheidung der WTO. Sie kann auch dazu beitragen, die Sicherung der Rohstoffversorgung für die deutsche Wirtschaft zu verbessern.
Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um chinesische Exportbeschränkungen bei Seltenen Erden hat die Panelentscheidung wegweisende Bedeutung. Wird sie rechtskräftig, bestehen gute Aussichten, auch gegen die Exportbeschränkungen Chinas bei diesen elementaren Rohstoffen für die High-Tech-Industrie erfolgreich anzugehen."
Hintergrundinformationen
Die EU, die USA und Mexiko haben das WTO-Streitverfahren gegen China am 23. Juni 2009 eingeleitet. Gegenstand waren Exportrestriktionen auf eine Reihe von metallischen Rohstoffen: Zink, Bauxit, Magnesium, gelber Phosphor, Silikonkarbid, Silikonmetall, Koks, Flussspat. Im Einzelnen wandten sich die Kläger gegen verschiedene restriktive Maßnahmen wie Exportzölle, Exportgebühren, Exportquoten und zusätzliche Verfahrensvorschriften für ausländische Unternehmen sowie ein Exportpreissystem mit staatlich vorgegebenen Mindestpreisen. China hat nun innerhalb einer Zweimonatsfrist die Möglichkeit, Berufung gegen die Entscheidung einzulegen.