(ots) - Der vom ZDF-Fernsehrat durchgeführte
Drei-Stufen-Test entspricht den im Rundfunkstaatsvertrag festgelegten
Vorgaben. Die für die Rechtsaufsicht zuständige Staatskanzlei des
Landes Schleswig-Holstein hatte mitgeteilt, dass einer
Veröffentlichung der Telemedienkonzepte im Amtsblatt des Landes keine
Gründe entgegenstehen.
Der Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates Ruprecht Polenz: "Mit dieser
Entscheidung ist der fristgerecht abgeschlossene Drei-Stufen-Test
für die Online-Angebote des ZDF sowie für 3sat und Phoenix
erfolgreich geprüft worden. Die Rechtsaufsicht hat erfreulicherweise
bestätigt, dass der Fernsehrat beim Drei-Stufen-Test sauber
gearbeitet hat."
ZDF-Intendant Schächter: "Damit besteht für die Zukunft
Planungssicherheit für unsere Online-Angebote im bisherigen Rahmen.
Die nunmehr rechtsgültigen Telemedienkonzepte hatten einen
erheblichen Abbau der früheren Angebote zur Folge. Die verbliebenen
Angebote sind jetzt konkret beauftragt und rechtlich abgesichert."
Der Fernsehrat des ZDF hatte am 25. Juni den gesetzlich
vorgegebenen Drei-Stufen-Test abgeschlossen. Anschließend führte die
Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein die erforderliche
rechtsaufsichtliche Prüfung der Unterlagen durch.
Hinweis auf die Telemedienkonzepte auf www.unternehmen.zdf.de
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