(ots) - Zwei Jahre Freiheitsstrafe, die zur Bewährung
ausgesetzt sind, hat das Gericht Nadja Benaissa auferlegt. Ein
Urteilsspruch, der durchaus als angemessen anzusehen ist. Anders die
Festnahme der jungen Frau 2009 in einem Nachtclub sowie die
anschließenden Verlautbarungen der Staatsanwaltschaft über die
HIV-Infektion und die Zahl der Partner, mit denen Benaissa
ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte. Das war deutlich überzogen.
Im Gegensatz dazu hat das Gericht nun Augenmaß bewiesen. Zweifelsohne
steht fest, dass bei einvernehmlichem Sexualverkehr, geschützt oder
ungeschützt, beide Seiten für ihr Handeln selbst verantwortlich sind.
Doch jemand anderen dabei ohne dessen Wissen bewusst in Gefahr zu
bringen, liegt allein in der Verantwortung einer Person. Und die
macht sich damit schuldig. Das war - nicht nur in einem Fall - Nadja
Benaissa. Ein (auf)klärendes Wort zur rechten Zeit - und diesen
Prozess hätte es nicht gegeben. Da die Sängerin aber keinesfalls
absichtlich die Krankheit verbreitet hat und erkennbar Reue zeigt,
wird das Strafmaß von allen Beteiligten akzeptiert. Das ist gut so.
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