(ots) - Wenn in einem Strafverfahren Aussage gegen
Aussage steht, gilt der gute alte Rechtsgrundsatz "In dubio pro reo":
Im Zweifel für den Angeklagten. Punktum. Man möchte dem vom
Oberlandesgericht Karlsruhe spektakulär korrigierten Landgericht
Mannheim nichts Unredliches unterstellen. Aber wie die Mannheimer dem
prominenten U-Häftling Jörg Kachelmann durch Strecken der U-Haft
Schaden zugefügt haben, grenzt doch an Rechtsblindheit. Die Spatzen
pfiffen es von den Dächern, dass diverse Aussagen der einzigen
Belastungszeugin gegen den schwer Beschuldigten kein durchgehend
schlüssiges Bild zum Tatgeschehen ergeben. Es könnte so (eine
besonders schwere Vergewaltigung), es könnte aber auch anders gewesen
sein. Was sich zwischen dem sexuell offenbar äußerst umtriebigen
Kachelmann und einer seiner vielen betrogenen Freundinnen - eben der
Belastungszeugin - am fraglichen Tatabend zugetragen hat, sollte die
Hauptverhandlung zu klären versuchen. Hinreichender Verdacht besteht
nach wie vor, nicht aber dringender Tatverdacht. Faktisch ist
Kachelmann jetzt ein freier, rufgeschädigter Mann; juristisch ist er
bis zum gegenteiligen Urteil auch unschuldig.
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