Mitteldeutsche Zeitung: zu Urteil/Arbeitszimmer
(ots) - Erneut erleidet der Steuergesetzgeber eine schwere
Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht: Die Begrenzung der
steuerlichen Abzugsfähigkeit, wie sie seit 2007 im Gesetz steht, ist
willkürlich und zielt allein auf höhere Steuereinnahmen ab. Ganz
ähnlich hatte Karlsruhe schon argumentiert, als es die mangelhafte
Gesetzgebung zur Pendlerpauschale kassierte. Auch hier dominierte
Willkür und die pure Lust auf Mehreinnahmen die Gesetzestexte. Ein
schlechter Ratgeber, wie das Einschreiten der höchsten Richter jetzt
wieder zeigt.
Ferner attestieren die Verfassungshüter dem Gesetzgeber, dass sein
Gesetz völlig an der Lebenswirklichkeit vorbei ging, weil es mehr
Unklarheiten, Fragen und juristische Streitfälle schafft. Genau das
aber sollten vernünftige Steuergesetze vermeiden.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 29.07.2010 - 18:55 Uhr
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