(ots) - Anlässlich des Urteils des Bundesgerichtshofs (BHG)
über die Strafbarkeit von Gentests an Embryonen erklärt der
Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Günter Krings MdB:
Außerhalb des Mutterleibs befruchtete Eizellen dürfen nach dem
aktuellen Urteil des BGH künftig auf genetische Schäden untersucht
werden, um auszuwählen, welche davon der Frau wieder eingepflanzt
werden. Zwar hat der BGH dabei einschränkend hervorgehoben, dass
Gegenstand seiner Entscheidung nur die Untersuchung von Zellen auf
schwerwiegende genetische Schäden sei. Allerdings sind aus den
bisherigen Verlautbarungen des Gerichts keinerlei klare Kriterien für
die Zulässigkeit solcher genetischer Untersuchungen erkennbar.
Die Entscheidung öffnet damit die Schleusen einer Selektion von
Embryonen. Eine freie Zulassung von genetischen Tests an Embryonen
darf es aber auch zukünftig nicht geben. Das menschliche Leben ist
wertvoll und um seiner selbst willen schützenswert, auch wenn es
Träger von Krankheit oder Behinderung ist.
Eine zusätzliche nicht hinnehmbare Missachtung menschlichen Lebens
besteht überdies, wenn solche Aussonderungsentscheidungen allein von
einem behandelnden Arzt nach eigenem Ermessen getroffen werden. Wir
müssen jetzt prüfen, inwieweit gesetzlicher Handlungsbedarf besteht,
um einen Dammbruch bei der genetischen Untersuchung von Embryonen zu
verhindern.
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