(ots) - Anlässlich des Urteils des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, erklärt die Sprecherin
für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach MdB:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in
Straßburg zu Gunsten orthodoxer Christen ist ein bedeutsamer Gewinn
für alle religiösen Minderheiten in der Türkei.
Nicht nur, dass die Enteignung ohne Entschädigung 1997 illegal war
und gegen das Recht auf Schutz des Eigentums verstieß, muss die
Regierung nun das Patriarchat wieder formell als Besitzer anerkennen
und darüber hinaus 26.000 Euro Entschädigung zahlen.
Dieses Urteil ist zwar ein kleiner, jedoch bedeutsamer Schritt für
alle Christen in der Türkei. Religiösen Gemeinschaften ist es heute
immer noch nicht möglich auf einfachem Wege in der Türkei Immobilien
zu erwerben und zu verwalten. Vielmehr ist dies nur unter sehr
schwierigen und umständlichen Umwegen möglich.
Es handelt sich um einen nichtakzeptablen Zustand der in einem
vollwertigen demokratischen Staat nicht sein darf. Das Urteil ist
mehr als zu begrüßen, da es den religiösen Minderheiten in der Türkei
die Hoffnung gibt, dass ihr Kampf gegen dieses Unrecht nicht
erfolgslos ist.
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