HCI Capital AG streicht die Segel
(firmenpresse) - Hamburg, 15. März 2010. Im Juni 2008 startete die HCI Capitalberatungsgesellschaft mbH den Vertrieb zur Beteiligung an dem Projekt HCI Shipping Select 28. Das Beteiligungsangebot besteht aus insgesamt sechs Schiffen, welche verschiedene Reedereien managen. Für die sechs Schiffsgesellschaften wurden gemäß dem Verkaufsprospekt vom 9. Mai 2008 Platzierungsgarantien abgegeben. Danach verpflichten sich die Garanten der jeweiligen Schiffsgesellschaft, in Höhe des nicht gezeichneten und eingezahlten Emissionskapitals beizutreten oder Dritte beitreten zu lassen. Als Platzierungs-Garantin tritt die HCI Capital AG bei allen sechs Schiffsgesellschaften auf, wobei sie sich die Platzierungsgarantie bei drei Schiffen mit anderen Gesellschaften teilt.
Die Einwerbung des ursprünglichen Emissionskapitals in Höhe von 69,4 Millionen Euro verlief nicht plangemäß. Dadurch erfolgte eine Aussetzung der Platzierung Mitte 2009, mit einem Platzierungsstand in Höhe von 39,2 Millionen Euro (ca. 56 %), also einem Fehlbetrag von 30,2 Millionen Euro. Eine weitere Einwerbung war laut Aussagen der Anbieterin nicht möglich. Für fünf Schiffe erfolgt mit Hilfe der beteiligten Reedereien und der finanzierenden Banken die Vollplatzierung der einzelnen Schiffsprojekte. Ausschließlich bei dem Schiffsprojekt Hellespont sieht es für Anleger schlecht aus. Auf Grund eines drohenden Totalverlustes, fordert die HCI Capital AG Anleger auf, Geld nachzulegen und sie aus der Platzierungsgarantie zu entlassen.
„HCI drängt Anleger quasi zu einem Verzicht auf die ursprünglich gegebene Platzierungsgarantie. Zudem dominieren die beteiligten Reedereien – sollte die Umsetzung erfolgen – aufgrund des großen Eigenanteils von jeweils rund 45 Prozent die Gesellschafterversammlungen bei den einzelnen Schiffsgesellschaften und können Eigeninteressen, auch gegen den Willen der sonstigen Anleger, durchsetzen“, erklärt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der KWAG.
KWAG rät Anlegern sich vor der bevorstehenden Gesellschafterversammlung am 25.03.2010 genau über Konsequenzen und Möglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls Berater zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung heranzuziehen.
Die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft ist, als eine ausnahmslos auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei, mit dem eindeutigen Anspruch, bestehende Ungleichgewichte auf dem Kapitalanlagemarkt zu regulieren.
Die beiden Gründungspartner, Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen, sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Schwerpunkte im Kapitalanlagerecht liegen unter anderem bei Medienfonds, Immobilienfonds, atypisch stillen Beteiligungen, klassischen Wertpapieranlagen und Falschberatungen durch Anlagevermittler.
Zahlreiche Fälle von hoher öffentlicher Aufmerksamkeit wurden mit positiven Ergebnissen für ihre Mandanten abgeschlossen. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Partnerschaft gehört außerdem das allgemeine Bankrecht mit allen seinen Fragestellungen zu Darlehen, Banksicherheiten und Sanierungen.
Die eindeutige Orientierung am Anlegerinteresse macht die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen auch zu einem verlässlichen Partner vor, bei und nach wichtigen Anlageentscheidungen.
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