(ots) - Das Landeskriminalamt (LKA) in Nordrhein-Westfalen
beklagt erhebliche Fahndungsprobleme bei der Jagd nach
Kinderschändern und Kriminellen im Internet. Dies berichtet der
"Kölner Stadt-Anzeiger" in seiner Donnerstag-Ausgabe. So weigerten
sich derzeit die meisten Telekommunikationsanbieter, die IP-Adressen
von Verdächtigen herauszugeben. "Polizeiliche Auskunftsersuchen
laufen damit ins Leere", bestätigte LKA-Sprecherin Heidi Conzen. Ohne
IP-Daten können die Ermittler des Cybercrime-Zentrums im LKA viele
digitale Verbrecher jedoch nicht aufspüren.
Für den Stillstand machen die IT-Fahnder des LKA das
Oberverwaltungsgericht Münster verantwortlich. Die Richter hatten am
22. Juni der Klage eines Providers stattgegeben, der IP-Daten seiner
Kunden nicht vorhalten wollte. Umgehend verkündete die
Bundesnetzagentur, dass man bis auf weiteres gegen andere nicht
speichernde Telekommunikationsanbieter keine Bußgeldverfahren
einleiten werde. "Dies führte im Ergebnis dazu, dass die meisten
Telekommunikationsanbieter die zum 1. Juli gesetzlich vorgeschriebene
Speicherung nicht umgesetzt haben", konstatiert LKA-Sprecherin
Conzen.
"Fehlende Vorratsdatenspeicherung ist Täterschutz", lautete das
Fazit eines vier Jahre alten LKA-Papiers. Jeden fünften von insgesamt
500 Fällen von Kinderpornografie mussten die Ermittler seinerzeit
schon wegen fehlender Datenspeicherung ergebnislos zu den Akten
legen. "Da durch Urteil des OVG NRW das Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung faktisch ausgesetzt wurde", führt die
LKA-Sprecherin aus, "dauert die Problematik an".
https://www.ksta.de/nrw/kinderpornografie-jeder-fuenfte-fall-wird-
zu-den-akten-gelegt-28720796
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