(ots) - Gesundheit in Schulen
"Gesundheit ist ein wichtiges Thema, deshalb sollten sich unsere
Kinder und Jugendlichen auch in der Schule damit beschäftigen",
erklärte Dr. Heidemarie Lux, Vizepräsidentin der Bayerischen
Landesärztekammer (BLÄK). Notwendig sei eine Verankerung von
gesundheitsrelevanten Themen in den Bildungs- und Lehrplänen von
Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen. Ein gesunder
Lebensstil könne zu einer besseren Gesundheit im späteren Leben
führen und auch die schulischen Leistungen positiv beeinflussen.
Neben der Aufnahme in die Lehrpläne sei auch ein projektbezogener
Unterricht, eigene Unterrichtseinheiten zu gesundheitsrelevanten
Themen oder sogar ein eigenes Schulfach "Gesundheit" denkbar. "Die
BLÄK ist gerne dazu bereit, bei der Entwicklung von
Lehrprogrammen/Lernmaterialien mitzuarbeiten und Ärztinnen und Ärzte
als Referenten zu vermitteln", betonte Lux. Eine zusätzliche positive
Wirkung dieser Maßnahmen ist, neben der Stärkung der gesundheitlichen
Kompetenz von Kindern und Jugendlichen, die damit verbundene
Ausstrahlung einer gesundheitsbewussten Lebensführung auch auf die
anderen Familienmitglieder. Des Weiteren kann dadurch das Interesse
an sozialen Berufen, wie z. B. Krankenpfleger, geweckt werden.
Geschlechtsspezifische Medizin
Auch in der Medizin gebe es Unterschiede zwischen Frauen und
Männern. "Frauen brauchen in immer mehr Fachgebieten eine andere
Therapie als Männer, da sie bei vielen Erkrankungen unterschiedliche
Symptome zeigen und anders auf Therapien reagieren", erklärte Lux.
Vieles, aber nicht alles, sei biologisch bestimmt. Das zeige sich zum
Beispiel bei den Symptomen von Herzinfarkten. Frauen und Männer
gingen auch unterschiedlich mit Krankheiten um und hätten ein anderes
Schmerzempfinden: Rezeptoren im Gehirn von Frauen und Männern weisen
eine unterschiedliche Sensitivität für Opioide auf. Die Dosierung von
Arzneimitteln sei häufig auf ein Körpergewicht von 80 Kilo
abgestimmt. Bei einem deutlich niedrigeren Körpergewicht könne es
somit zu Ãœberdosierungen kommen. Lux forderte mehr Forschung auf dem
Gebiet der Gendermedizin: "Wir sollten den Blick auf Gesundheit,
Diagnose und Therapie öffnen und dabei soziale, gesellschaftliche und
geschlechtsspezifische Aspekte im Blick haben."
Substitution
"Bei der Substitutionstherapie für schwer Drogenabhängige gibt es
mit der neuen Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) für
die Substitutionsärzte, die mit viel Engagement versuchen, den
Suchtkranken im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu helfen,
endlich einige Fortschritte zu vermelden", berichtete Lux. Der Weg
des konstruktiven Dialogs, den die BLÄK in Bayern beschritten hat,
habe sich gelohnt. Durch die Initiative der bayerischen
Substitutionsärzte und mit Unterstützung der Bayerischen
Staatsregierung sei es gelungen, auf Bundesebene einige
Verbesserungen bei der BtMVV zu erreichen. Wichtig und sinnvoll sei
vor allem, dass die ärztliche Selbstverwaltung mit der
Bundesärztekammer nun die Richtlinienkompetenz für einen Großteil der
therapierelevanten Bewertungen habe. Diese fielen zuvor in den
Regelungsbereich der BtMVV. Das betrifft unter anderem, welche
Patienten Substitution erhalten sollen und die Abstimmung der
Therapie auf den individuellen Bedarf. "Das ist ein großer
Fortschritt und ich hoffe, dass sich auf dieser Basis wieder mehr
Ärztinnen und Ärzte als Substitutionsärzte zur Verfügung stellen",
erklärte die Vizepräsidentin und Suchtbeauftragte des Vorstandes der
BLÄK.
Kinder psychisch kranker Eltern
In Deutschland haben nach Schätzungen des BKK Bundesverbandes
zirka drei bis vier Millionen Kinder und Jugendliche psychisch kranke
Eltern. Diese Kinder hätten ein zwei- bis dreifach erhöhtes Risiko,
selbst psychisch krank zu werden. Problematisch sei, dass die
Belastungen innerhalb der Familie in manchen Fällen erst dann
deutlich würden, wenn die Kinder selbst verhaltensauffällig werden.
Zugleich müssten betroffene Kinder oft Zusatzbelastungen schultern
und Aufgaben der Eltern übernehmen. Kinder fühlten sich plötzlich für
ihre Eltern verantwortlich, kümmerten sich um jüngere Geschwister und
erledigten den Haushalt. Dabei könne ein Stück Jugend verloren gehen.
Die Ärzte steckten hier in einem Dilemma: Der Arzt könne nur zum
Schutze eines höherwertigen Rechtsgutes die ärztliche Schweigepflicht
brechen oder wenn Gefahr im Verzug drohe. Wenn Ärzte den Verdacht auf
eine Misshandlung haben, seien zunächst die Eltern die
Ansprechpartner. Diese zu übergehen und sich direkt an das Jugendamt
zu wenden, sei eine schwierige Grauzone. Notwendig sei es, hier mehr
Austausch mit den Behörden zu pflegen und Ärzten beratend zur Seite
zu stehen. Ein weiteres Problem sei, dass die sprechende Medizin nach
wie vor unzureichend vergütet werde.
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