PresseKat - Kartellrecht muss auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten

Kartellrecht muss auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten

ID: 1541268

(ots) -

- Verbände ANGA, Bitkom, eco und VPRT sprechen sich gegen eine
Freistellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom
Kartellrecht aus
- Strukturreform der Rundfunkanstalten darf nicht auf Kosten
Dritter erkauft werden
- Ziel der Beitragsstabilität rechtfertigt keinen
kartellrechtlichen Freifahrtschein

Die Verbände ANGA, Bitkom, eco und VPRT haben gravierende Bedenken
gegen den Vorschlag der Länder, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
von den Vorgaben des Kartellrechts freizustellen. Ãœber einen solchen
Vorschlag will die Ministerpräsidentenkonferenz beraten, die vom 18.
bis 20. Oktober tagt. Konkret wollen die Länder über eine sogenannte
Betrauungslösung erreichen, dass die nationalen Wettbewerbsregeln für
den öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig keine Anwendung mehr
finden.

"Wir unterstützen das Ziel, die Beiträge für den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk stabil zu halten", so die Präsidenten
und Vorstandsvorsitzenden Achim Berg (Bitkom), Thomas Braun (ANGA),
Hans Demmel (VPRT) und Michael Rotert (eco). "Dieses Ziel
rechtfertigt aber keinen kartellrechtlichen Freifahrtschein. Eine
Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss
vielmehr die Beitragsstabilität wettbewerbskonform bewahren, anstatt
sie auf Kosten der übrigen Marktteilnehmer herbeizuführen."

Besondere Auswirkungen hätten die Vorschläge der Länder auf
kommerzielle Rundfunkveranstalter, die im publizistischen und
ökonomischen Wettbewerb mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk
stehen. Ebenso wären Marktteilnehmer auf vor- und nachgelagerten
Märkten betroffen, etwa Infrastruktur- und Plattformbetreiber sowie
wesentliche Teile der Kreativwirtschaft. Diese wären künftig einer
Markt- und Verhandlungssituation ausgesetzt, in der sie vor




marktmissbräuchlichem Verhalten nicht mehr geschützt wären.

Nach Ansicht der Verbände ist der Vorstoß der Länder auch deshalb
nicht notwendig, weil nach geltendem Wettbewerbsrecht Kooperationen
zwischen den Anstalten schon heute möglich sind. Dies haben sowohl
der Bundesgerichtshof in den aktuellen Kabelverfahren als auch das
Bundeskartellamt stets betont. Darüber hinaus wird der Vorschlag die
erhoffte Rechtssicherheit für Kooperationen der Anstalten nicht
herstellen können. Denn dort, wo Kooperationen eine Verhinderung oder
Beschränkung des Wettbewerbs bewirken, liegt ungeachtet einer
Betrauung die Grenze der Zusammenarbeit der Rundfunkanstalten.

Die Verbände appellieren daher an die Ministerpräsidentinnen und
Ministerpräsidenten der Länder, sich dafür einzusetzen, dass sich die
öffentlich-rechtlichen Sender auch in Zukunft an die Vorschriften des
Wettbewerbsrechts halten müssen.



Pressekontakt:
Für Rückfragen:

ANGA - Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V.
Jenny Friedsam
T | +49 221 390 9000, E | jenny.friedsam(at)anga.de

Bitkom - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und
neue Medien e.V.
Pressesprecher Andreas Streim
T | +49 30 27576-112, E | a.streim(at)bitkom.org

eco - Verband der Internetwirtschaft e.V.
Sidonie Krug, Sprecherin Politische Kommunikation
T | +49 30 2021567-19, E | sidonie.krug(at)eco.de

VPRT - Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V.
Pressesprecher Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
T | +49 30 3 98 80-101, E | hs(at)schultz-kommunikation.com

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Datum: 17.10.2017 - 10:12 Uhr
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