PresseKat - Schicksalsabend für die Grundrechte: Bundestag peitscht Überwachung durch

Schicksalsabend für die Grundrechte: Bundestag peitscht Überwachung durch

ID: 1484737

(ots) - Deutscher Bundestag behandelt heute eine Vielzahl
an Gesetzen, die den Datenschutz und die Grundrechte massiv
einschränken.

Heute Abend beschäftigt sich der Deutsche Bundestag mit vier
verschiedenen Gesetzen und stimmt diesen voraussichtlich zu: dem
Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz DSAnpUG-EU, der Änderung
des Bundeskriminalamtsgesetzes, dem Fluggastdatengesetz und dem
Gesetz zur Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen
Straftätern. Die Piratenpartei Deutschland kritisiert eine Vielzahl
der grundrechtseinschränkenden Maßnahmen aufs Schärfste.

Heute, am 27. April 2017, beschäftigt sich der Deutsche Bundestag
gleich mit vier verschiedenen Gesetzen, die es in sich haben [1]:

Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz DSAnpUG-EU
(Drucksachen 18/11325, 18/11655, 18/11822) [2] [3] [4]

Änderung des Bundeskriminalamtsgesetzes (Drucksache 18/11163) [5]

Gesetz zur Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen
Straftätern (Drucksachen 18/11162 und 18/11584) [6] [7]

Fluggastdatengesetz (Drucksache 18/11501) [8]

Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweis
(eID) wurde aufgrund des Drucks vieler Sachverständiger, die Mängel
festgestellt hatten, von der Tagesordnung heruntergenommen.
Aufgeschoben ist sicher nicht aufgehoben. Die kaum freiwillig
genutzte Funktion muss optional bleiben.

Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland und
Spitzenkandidat in Nordrhein Westfalen für die Bundestagswahl: "Die
Bundesregierung nutzt die aktuell vorherrschende Angst vor
terroristischen Bedrohungen zur möglichst widerstandslosen
Durchsetzung von Gesetzen, die in einem Umfeld rationaler und
sachbezogener Betrachtungsweisen nur sehr schwierig realisierbar
gewesen wären. Alle vier genannten Gesetze werden durch die Große




Koalition von CDU und SPD durchgesetzt, obwohl ein Großteil der
Sachverständigen den Gesetzesvorschlägen an mehreren Stellen
schwerwiegende Mängel und in Teilen sogar Verfassungswidrigkeit
attestiert hat. Es ist damit bereits jetzt absehbar, dass alle vier
Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angefochten
werden müssen!"

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland,
erläutert weiter [9]: "Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung
(DS-GVO) wird durch die Ergänzungen der DSAnpUG-EU der
Bundesregierung systematisch umgedeutet und ausgehöhlt. Anstatt den
Bürgern der EU ein verlässliches Regelwerk zum Schutz ihrer Daten zu
bieten, wird so auf nationaler Ebene der Möglichkeit der Überwachung
Tür und Tor geöffnet. Gegen viele Regelungen bestehen
verfassungsrechtliche Bedenken bzw. sie verstoßen gegen geltendes
EU-Recht."

Massiver Umbau des Rechtsstaats

Beim BKA-Gesetz und beim "Gefährder-Gesetz" geht es um einen
massiven Umbau des Rechtsstaats: die Einführung einer Fußfessel für
Gefährder, die Datenerfassung und der Zugriff der Polizeibehörden
sollen erheblich ausgeweitet werden. Im Mittelpunkt soll ein
zentrales Datenbanksystem stehen, bei dem bisherige strikte
Zweckbindungsregelungen wegfallen oder abgesenkt werden. Patrick
Schiffer dazu: "Lothar de Maizière gibt damit die Losung 'Jeder ist
verdächtig' aus, denn wer einmal erfasst wurde, wird langfristig
gespeichert. Aus unserer Sicht ist das ein Dammbruch und die
Ãœberschreitung einer weiteren roten Linie in Richtung
Ãœberwachungsstaat."

Datensammelwut jetzt auch im Flugverkehr

Das Fluggastdatengesetz ist zudem eine zur Terrorabwehr unnötige,
aber zur Kontrolle der Reisebewegungen der Bevölkerung wirksame und
deshalb gefährliche Maßnahme. Legalisiert wird damit erstmalig, dass
massenhaft Daten gesammelt werden, die nach Belieben der
Sicherheitsbehörden nach Mustern und "Auffälligkeiten" durchsuchbar
sind. Bis zur automatisierten Bewertung und Erstellung einer "No fly
List" ist es dann nur noch ein winziger Schritt.

Zur Verabschiedung im Bundestag befindet sich heute ebenfalls das
Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und
Rettungskräften. Der neue Paragraf §114 Strafgesetzbuch, genannt
"tätlicher Angriff" ahndet zukünftig Straftaten mit einer
Mindeststrafe von 3 Monaten Freiheitsstrafe.

PIRATEN plädieren für Augenmaß statt Symbolpolitik

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland,
dazu: "Diese Maßnahme ist aus unserer Sicht reine Symbolpolitik.
Angriffe gegen Beamte und Rettungskräfte sind bereits jetzt strafbar
und können demnach mit aktuell verfügbaren rechtstaatlichen Mitteln
geahndet werden. Zudem geht die Diskussion um den Entwurf von einer
falschen Grundlage aus, denn eine eigene Fallzählung der "tätlichen
Angriffe" auf Polizeibeamte existiert in der erwähnten Form so nicht.
[10] Spezielle 'Sonderstrafen' einzuführen halten wir für den
falschen Weg, die Sicherheit von Beamten oder Rettungskräften im
Einsatz zu erhöhen. Eine Verbesserung der personellen und materiellen
Ausstattung ist hierbei weitaus zielführender. Der Gesetzesentwurf
selbst muss zumindest die Regelungen zum Mitführen gefährlicher
Gegenstände anhand der sogenannten "Verwendungsabsicht"
berücksichtigen. Es ist zum Beispiel nicht unüblich einen
Radschlüssel in einer Unfallsituation bei sich zu haben - ohne dass
damit automatisch Peronen gefährdet werden. Auch muss die
Rechtssprechung die Möglichkeit des "minderschweren Falles" erhalten.
Soviel Augenmaß muss sein."



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Pascal Hesse
Bundespressesprecher
Bundesgeschäftsstelle, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Piratenpartei Deutschland

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Datum: 27.04.2017 - 14:44 Uhr
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