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Prüfungsanfechtung: Nicht alle Kosten sind versichert

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(firmenpresse) - Tagsüber in der Universität die Schulbank zu drücken, den Ausführungen des Professors zu lauschen und abends mit den Kommilitonen feiern zu gehen: So oder so ähnlich war der übliche Ablauf des klassischen Studentenlebens. Heute sieht der Alltag etwas anders aus, denn verkürzte Studiengängen und Anpassungen der Studienpläne haben ihre Wirkung hinterlassen. Das Studentendasein ist heute nicht mehr vergleichbar mit früheren Zeiten. Der Druck auf die Studierenden hat allerdings stark zugenommen, um im Berufsleben erfolgreich zu sein, ist es fast zwingend erforderlich, ein sehr gutes Prüfungsergebnis abzuliefern und die Regelstudienzeit einzuhalten. Doch was kann man eigentlich tun, wenn eine Prüfung nicht das erhoffte Ergebnis bringt? Hilft eine Prüfungsanfechtung, und wie sieht es mit der Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung aus?

Das Recht auf eine faire Prüfung
Grundsätzlich hat jeder Prüfungskandidat das Recht auf eine fehlerfreie Ermittlung und Beurteilung seiner Prüfungsleistungen. Dieses Recht ist im Grundgesetz durch die Freiheit der Berufswahl und den Grundsatz der Chancengleichheit verankert. Aus juristischer Sicht besteht also ein verfassungsrechtlicher Schutz auf eine faire und transparente Durchführung der Prüfung und Beurteilung der Leistung. Das ist die juristische Basis, an der Studierende anknüpfen können. Ob sich eine Prüfungsanfechtung lohnt und wie es mit der Kostenübernahme für das Verfahren aussieht, ist natürlich eine ganz andere Frage.

Eine Prüfungsanfechtung gehört in Expertenhände
Wenn eine Prüfung nicht das erhoffte Ergebnis bringt, wenn sie nicht bestanden ist oder wenn der Prüfling das Gefühl hat, dass nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist, stellt sich natürlich die Frage nach der Anfechtung. Sie sollte unbedingt durch einen erfahrenen Rechtsanwalt eingeleitet werden. Er sollte auf das Verwaltungsrecht spezialisiert sein und auch über die nötige Expertise bei Prüfungsanfechtungen verfügen. Bevor man sich für die Anfechtung entscheidet, sollte der Anwalt vorab eine Einschätzung der Erfolgsaussichten abgeben. So kann man schon im Vorfeld beurteilen, ob sich die Anfechtung tatsächlich lohnt oder ob man sich doch besser mit der schlechten Beurteilung abfindet und Konsequenzen daraus zieht.





Die Frage nach der Kostenübernahme
Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens übernimmt, hängt vom Umfang der Versicherungsleistungen ab. Eine Prüfungsanfechtung gehört zum Verwaltungsrecht. Somit müssen verwaltungsrechtliche Streitigkeiten in der Versicherung abgedeckt sein. Das ist häufig nicht der Fall, deshalb lohnt es sich, den Leistungsumfang mit dem Versicherer zu prüfen. Fraglich ist natürlich auch, ob der Prüfung selbst eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat oder ob er noch bei den Eltern mitversichert ist. Dann ist zu klären, ob die Rechtsschutzversicherung der Eltern für ihn greift. Schließlich gilt es zu berücksichtigen, dass die Kosten des erfolglosen Widerspruchsverfahrens häufig bei älteren Verträgen nicht abgedeckt sind. Wer ganz sicher sein will, dass die Auslagen für die Prüfungsanfechtung übernommen werden, setzt sich am besten mit dem Versicherer in Verbindung, um dort alle Konditionen zu erfragen.

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Bereitgestellt von Benutzer: Ricarda
Datum: 16.02.2016 - 10:36 Uhr
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Ansprechpartner: Daniel Setzke
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Kategorie:

Versicherungen


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Freigabedatum: 16.02.2016

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