PresseKat - Landgericht Köln verurteilt eine Beratungsgesellschaft zu Schadensersatz in Höhe von € 180.333,3

Landgericht Köln verurteilt eine Beratungsgesellschaft zu Schadensersatz in Höhe von € 180.333,34 ...

ID: 1272095

nebst Zinsen wegen unterlassener Aufklärung über den Charakter der versprochenen Ausschüttungen als sog. „gewinnunabhängige Ausschüttungen“ bei einer Beteiligung an der ALAG-Automobil GmbH & Co. KG

(firmenpresse) - Berlin, 06.10.2015 – Mit Urteil vom 15.09.2015 hat das Landgericht Köln nach Berichten der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte eine Beratungsgesellschaft zu Schadensersatz in Höhe von € 180.333,34 nebst Zinsen verurteilt, da ihr Geschäftsführer den Kläger nicht darüber aufgeklärt hat, dass die versprochenen Ausschüttungen nicht aus erzielten Gewinnen gespeist werden, sondern gewinnunabhängig fließen sollten.

Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger hatte in eine atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung an der ALAG-Automobil GmbH & Co. KG investiert, welche mit zahlreichen unternehmerischen Risiken verbunden ist. So bestehen bei dieser atypisch stillen Beteiligung insbesondere die Gefahr eines Totalverlustes des investierten Kapitals und die Gefahr einer Haftung in Höhe der sog. gewinnunabhängigen Ausschüttungen. Letzteres führt nach Informationen der Kanzlei CLLB dazu, dass zahlreiche Anleger – wie diese berichten – oftmals völlig überraschend von der ALAG-Automobil GmbH & Co. KG auf Rückzahlung von angeblich rückständigen Raten/Ausschüttungen verklagt werden.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anleger jedoch vor Abschluss der Beteiligung über alle Risiken und entscheidungserheblichen Umstände der gewählten Anlage aufzuklären. Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung in nur einem anlagerelevanten Umstand nachweisen, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das in die Beteiligung geleistete Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurück.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich durchaus, so Rechtsanwältin Linz, angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, welche für den Anleger Schadensersatz beim LG Köln erstritt, den jeweils zugrunde liegenden Sachverhalt von einem auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Auch bei Klagen der ALAG-Automobil GmbH & Co. KG ist stets einzelfallabhängig zu prüfen, ob die Klageforderung schlüssig dargelegt wurde und ob der Anleger Gegenansprüche, Einwendungen oder Einreden geltend machen kann. Die bisherigen gerichtlichen Entscheidungen verdeutlichen, dass die Rechtsprechung durchaus auch anlegerfreundlich ausfallen kann.





Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.





PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwältin Linz, CLLB Rechtsanwälte, Panoramastr. 1, 10178 Berlin, Tel.: +49-
030-288 78 96 0, Fax.:+49-030-288 78 96 20, mail: linz(at)cllb.de web: http://www.cllb.de




drucken  als PDF  an Freund senden  Allensbach-Studie untersucht Zurückhaltung bei Verkauf der Lebensversicherung Bürger oftmals gegen Berufsunfähigkeit unterversichert – NÜRNBERGER Versicherung informiert
Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 07.10.2015 - 08:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1272095
Anzahl Zeichen: 2562

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Manon Linz
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 288 78 96 0

Kategorie:

Versicherungen


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 07.10.2015

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Landgericht Köln verurteilt eine Beratungsgesellschaft zu Schadensersatz in Höhe von € 180.333,34 ... "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

AB 01.02.2017 - NEUE INFORMATIONSPFLICHTEN FÃœR UNTERNEHMER ...

Am 01.04.2016 trat das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) in Kraft. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist die nationale Umsetzung der europäischen ADR-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in V ...

Kostenerstattung bei LASIK statt Brille ...

CLLB Rechtsanwälte vertreten eine Vielzahl von Patienten, die sich einer Augen LASIK Operation und einem Austausch der Linsen (refraktiver Linsentausch) unterzogen haben, um in Zukunft das Tragen von Brille und Kontaktlinsen zu vermeiden. Die Priva ...

Alle Meldungen von CLLB Rechtsanwälte