PresseKat - Kostenerstattung bei LASIK statt Brille

Kostenerstattung bei LASIK statt Brille

ID: 1460231

– CLLB sieht gute Erfolgsaussichten für Durchsetzung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber Privaten Krankenversicherungen

München, Berlin 23.02.2017 – Patient erhält nach gerichtlichem Vergleich vor dem Amtsgericht Köln von seiner Krankenkasse Kosten in Höhe von € 3.500,00 für LASIK OP erstattet. Vor Einreichung der Klage lehnte die Krankenkasse eine Erstattung ab.

(firmenpresse) - CLLB Rechtsanwälte vertreten eine Vielzahl von Patienten, die sich einer Augen LASIK Operation und einem Austausch der Linsen (refraktiver Linsentausch) unterzogen haben, um in Zukunft das Tragen von Brille und Kontaktlinsen zu vermeiden. Die Privaten Krankenversicherungen der Patienten weigern sich oft, diese Kosten zu übernehmen.

Es kann sich daher für die Patienten lohnen, einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen. In einem zuletzt vor dem Amtsgericht Köln geführten Verfahren wurden dem Patienten nach im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs mit seiner Versicherung mehr als 70% seiner Kosten für die Laser Behandlung erstattet. Der Weg vor Gericht hat sich gelohnt.

Dieser Erfolg macht Patienten Mut, gegenüber den Privaten Krankenversicherungen bei der Verfolgung ihrer Erstattungsansprüche hartnäckig zu bleiben.

Besteht auf Seiten des Patienten eine Rechtsschutzversicherungen, bestehen zudem gute Chancen, dass diese die Anwalts- und Gerichtskosten für das Verfahren übernehmen.

Die Kanzlei CLLB rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung, vermeintliche Ansprüche in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt von einer spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen, um nicht unnötig auf Erstattungsansprüche zu verzichten.

CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und berichtet weiter.



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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 23.02.2017 - 16:24 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Rechtsanwalt István Cocron
Stadt:

Berlin


Telefon: 089/ 552 999 50

Kategorie:

Sonstiges


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.02.2017

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