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(PresseBox) - Aus aktuellem Anlass warnt die IHK Saarland erneut vor so genanntem "Adressbuchschwindel". Viele unseriöse Adressbuchfirmen suchen sich laut IHK gezielt die Sommermonate aus, um saarländische Unternehmen mit fingierten Anschreiben zu täuschen. "Die Schreiben erwecken den Anschein, als sei bereits ein Vertrag abgeschlossen und lediglich eine Unterschrift für eine kleine Korrektur erforderlich", so Heike Cloß, Justiziarin der IHK Saarland. Schnell hat eine Urlaubsvertretung dann unterschrieben und ein teurer Auftrag wurde erteilt.
Die IHK rät: Bei allen Schreiben, die einen kostenpflichten Eintrag in eine Veröffentlichung beinhalten - auch bei amtlich aussehenden - ist Vorsicht geboten. Wurden Unterschriften geleistet, so sollte schnellstmöglich eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erfolgen. Auch sollte vorsorglich immer die Kündigung des Vertragsverhältnisses erklärt werden, um weiteren Folgerechnungen aus dem Wege zu gehen. Beides sollte unbedingt schriftlich und zum Nachweis per Einschreiben erfolgen.