(ots) - NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans spricht
sich gegen eine Übertragung der "Rente mit 63" auf die
Beamtenpensionen aus: "Sie ist angesichts der Besonderheiten im
Beamtenrecht sachlich nicht geboten", sagte der SPD-Politiker dem
"Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitagausgabe). Für Beamte gebe es völlig
andere Versorgungsregelungen und Ansprüche etwa bei der
Krankenversicherung als für den Rest der Arbeitnehmer. Im
schwarz-roten Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass langjährig
Versicherte, die 45 Beitragsjahre vorweisen können, mit dem
vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen können. Der
Chef des Deutschen Beamtenbundes, Klaus Dauderstädt, hatte zuvor in
der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" "die systemgerechte Übertragung
von Verbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung" gefordert.
Walter-Borjans verweist darauf, dass einzelne Beamtengruppen je nach
Einsatzort schon jetzt vorzeitig in den Ruhestand gehen können. So
liegt das Pensionsalter für Justizbeamte in den Haftanstalten und für
Polizisten bei 62 Jahren, Feuerwehrleute im Einsatz können mit 60
ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. In Richtung des Beamtenbundes,
der die Angleichung der Rentenregelung an die Pensionen gefordert
hatte, sagte der Finanzminister: "Man kann nicht in Bereichen, in
denen es vorteilhaft erscheint, Gleichstellung mit Arbeitnehmern
fordern, sie aber dort ablehnen, wo Beamte Privilegien genießen."
Nordrhein-Westfalen beschäftigt rund 250 000 Beamte, den Großteil in
den Bereichen Schule, Justiz und Polizei. Für sein gesamtes Personal
inklusive der Beamtenpensionen gibt das Land 2014 etwa 25 Milliarden
Euro aus. Die Personalkosten sind mit rund 40 Prozent aller Ausgaben
der größte Einzelposten im Landeshaushalt. "Die jetzt geforderte
Absenkung des Pensionsalters würde zu harten Einschnitten in den
Personalhaushalt an anderer Stelle führen", sagt Finanzminister
Walter-Borjans.
Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 3149