(ots) - Behörden in Nordrhein-Westfalen verweigern
Verbrauchern gesetzlich zugesicherte Informationen zu
Lebensmittelproben, verschleppen Anträge auf Auskunft oder schrecken
Bürger mit horrenden Gebührenandrohungen ab. Zu diesem Ergebnis kommt
die Verbraucherorganisation Foodwatch nach einem Praxistest. Die
Ergebnisse liegen der WAZ vor (Donnerstagsausgabe).
Foodwatch hatte im September 2012 bei 49 Kreisbehörden des Landes
um Auskunft über die Fleischkontrollen in NRW in 2011 gebeten und
sich dabei auf das neue Verbraucherinformationsgesetz berufen. Das
Gesetz sichert Bürgern schnelle und kostengünstige Auskünfte zu.
Konkret wollten die Verbraucherschützer wissen, wie oft Kontrolleure
auf gesundheitsschädliche Lebensmittelproben gestoßen waren, bei
welchen Firmen es Beanstandungen gab und ob Verstöße verfolgt wurden.
Fazit nach einem Jahr: Nur in fünf von 49 Fällen habe man vollständig
und kostenfrei Zugang zu den Informationen erhalten. Ausweichmanöver,
Ablehnungen oder Wartezeiten von bis zu einem halben Jahr seien die
Regel gewesen. Einige Anfragen seien bis heute nicht beantwortet,
weil Unternehmen gegen die Herausgabe der Informationen klagten,
berichtet Foodwatch. "In Nordrhein-Westfalen geht es zu wie im Wilden
Westen", kritisiert Foodwatch-Mitarbeiterin Anne Markwardt. Mitunter
hätten Behörden nach monatelangem Nichtstun Kosten von mehreren
Tausend Euro für die Bearbeitung der Anfragen verlangt. So habe die
Stadt Essen Auskünfte über 140 beanstandete Fleischproben nur gegen
Zahlung von 19600 Euro geben wollen. Andere Kommunen hätten im
gleichen Fall keine Kosten berechnet. Borken und Olpe hingegen hätten
gedroht, auch die Kosten für Gerichtsverfahren, die durch Klagen der
betroffenen Unternehmen ausgelöst werden könnten, in Rechnung zu
stellen. Krefeld habe Auskünfte grundsätzlich verweigert, "weil
Fleischproben EDV-mäßig nicht erfasst seien". Markwardt: "Es bleibt
dem Ermessen, der Laune und der Willkür des Beamten überlassen,
welche Informationen veröffentlicht werden - und was diese kosten
sollen. NRW-Verbraucherminister Johannes Remmel zeigte sich auf
Anfrage von der unterschiedlichen Gebührenerhebung überrascht: "Die
Auslegung einiger Kommunen wirft berechtigte Fragen nach deren
Rechtmäßigkeit auf."
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