(ots) - Salmonellen im Hähnchenfleisch, Bakterien im
Schweinemett oder gleich ein Kilo Gammelwurst in der Tiefkühltruhe -
wer wissen will, wer das Zeug dem Bürger anbietet, muss erst einmal
tief in die Tasche greifen. Diese Erfahrung machte jetzt die
Verbraucherschutzorganisation Foodwatch, wie die hannoversche "Neue
Presse" (Donnerstagsausgabe) berichtet. 80  000 Euro für die
Auskunft über im Jahr 2011 beanstandete Fleischproben sollte
Foodwatch an die niedersächsische Lebensmittelbehörde Laves in
Oldenburg zahlen. Also für Informationen, die bereits vorliegen.
"Es liegt im Ermessen der Ämter, welchen Aufwand sie für die
Beantwortung der Fragen aufwendet", erklärt Anne Markwardt,
Verbraucherrechtsexpertin von Foodwatch, der "Neuen Presse". Hier
schien der veranschlagte Aufwand immens. "Wir hatte im Laves
angefragt, welche Beanstandungen es im Jahr 2011 gegeben hatte. Die
schauten in die Datenbank, sagten, da gibts Proben aus 726 Betrieben
- der Aufwand kommt dann mit der Informationsübermittlung." Sprich,
Daten müssen zusammengetragen werden, Briefe an die
Lebensmittelbehörden der jeweiligen Kommunen geschrieben, betroffene
Unternehmen angehört werden und danach entschieden werden, ob die
Information herausgegeben werden kann. Macht summa summarum um die
80  000 Euro.
Foodwatch beantragte daraufhin die Auskünfte nur zu den als
gesundheitsgefährdend oder gesundheitsschädlich eingestuften Proben.
Was dann "nur" noch 10 000 Euro kosten sollte. Also wurde die
Auskunft für gesundheitsschädigende Proben nur noch für die Monate
September bis Dezember 2011 verlangt. "Dafür sollten wir 1900 Euro
zahlen." In nur einem Fall, es ging um Hackepeter mit Salmonellen,
"wurden bisher schließlich tatsächlich Informationen an Foodwatch
weitergeleitet und zwar zwei Monate nach der gesetzlich
vorgeschriebenen Frist", so Markwardt. Da stellt sich nicht nur
Foodwatch die Frage, was dieses Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
taugt, nach dem jeder Bürger das Recht hat, Informationen über seine
Lebensmittel zu erhalten. Und vor allem darüber, wer im besten Fall
eklige und im schlimmsten gesundheitsgefährdende Lebensmittel
herstellt oder anbietet. Die Kosten der Anfragen stellen auf jeden
Fall sehr hohe Hürden dar. Anne Markwardt sagt dazu: "Mit der
Novellierung des VIG im vergangenen Jahr hat sich die Kostenregelung
geändert." Bis zu 1000 Euro mussten vorher vom Anfragenden bezahlt
werden, alles darüber hinaus war kostenfrei. "Jetzt ist es kostenfrei
bis zu 1000 Euro und alles darüber hinaus muss bezahlt werden. In
Niedersachsen kommt man für nur wenige Proben über die 1000 Euro - in
unserem Fall waren es 1900 für gerade mal drei Proben."
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Petra Rückerl
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