(ots) - Alles Gute noch, mit Grüßen von der Kanzlerin. Von nun
an sind die Bundesländer allein im Kampf gegen die rechtsextreme NPD
und ihre menschenverachtende Ideologie. Merkwürdig uneinig
präsentieren sich dabei die Organe jener Bundesrepublik, deren
Grundgesetz als Gegenentwurf zum NS-Unrechtsregime entworfen wurde.
Das Zögern ist nachvollziehbar, politisch ebenso wie juristisch. Denn
läuft auch das mittlerweile zweite Verbotsverfahren schief, wäre das
die größtmögliche Blamage des Staates. Die NPD, derzeit personell
geschwächt und mit ramponierten Finanzen auf dem absteigenden Ast,
ginge gestärkt aus diesem juristischen Waffengang hervor. Und selbst
im Fall eines Verbots aus Karlsruhe hätte die NPD vor dem
Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg Chancen auf Erfolg - hier
liegt die Latte für ein Parteiverbot weit höher als in Deutschland.
So ist der Verbotsantrag der Bundesländer, der heute vor dem
Bundesverfassungsgericht eingereicht wird, zweierlei: Ein deutliches
Signal, dass rechtsextremes Gedankengut in der politischen Landschaft
Deutschlands keinen Platz hat und der etwas wacklige Versuch, mit der
NPD eine zentrale Stütze des rechten Lagers zu Fall zu bringen.
Angesichts des erheblichen Risikos wäre Geschlossenheit der
demokratischen Institutionen ein gutes Zeichen gewesen. Immerhin
hatte noch nie jemand ernsthafte Bedenken, ging es darum, linke
Strukturen zu bekämpfen.
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