(ots) - Der neuerliche Antrag auf ein Verbot der NPD steht
unter keinem guten Stern. Nicht einmal Innenminister Hans-Peter
Friedrich (CSU), sonst mit der großen Keule schnell bei der Hand,
scheint an einen Erfolg zu glauben, die Kanzlerin wünscht
unverbindlich Glück. Es scheint fast, als hofften Teile der Regierung
in Wahrheit auf ein Scheitern. Dafür gäbe es Gründe. Denn man darf
nicht nur gespannt sein, wie sich Karlsruhe in der heiklen Frage
eines Parteienverbotes verhält. Das Urteil wird weiter reichen: Wenn
Karlsruhe nämlich findet, dass der neue, ohne V-Leute
zusammengetragene Antrag stichhaltig ist, womit ließe sich dann ein
weiterer Einsatz verdeckter Spitzel rechtfertigen? Um
Radikalisierungsprozesse zu erkennen? Um ein Verbot durchzusetzen?
Letzteres darf der Verfassungsschutz nicht, da er keine Polizeigewalt
hat. Und bezüglich der Früherkennung hat das Spitzelsystem
beispiellos versagt: Just als zahllose V-Leute in der NPD und deren
Umfeld operierten und Material für den gerade deswegen gescheiterten
Erstantrag von 2003 sammelten, lief die Mordserie des - im neuen
Antrag als die NPD mitbelastend aufgeführten - NSU auf Hochtouren.
Erkannt oder gemeldet hat das niemand. Somit bedeutete ein diesmal
positiver Karlsruher Bescheid nichts anderes als schon beim letzten
Mal die Ablehnung: eine schallende Ohrfeige für die Praktiken der
Verfassungsschutzämter. Und wäre damit nicht unbedingt im Sinn des
Innenministers.
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