(ots) - Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) begrüßt, dass die Besonderheiten des deutschen
Drei-Säulen-Modells nach Auffassung der Koalitionsparteien in der
Aufsicht weiterhin Berücksichtigung finden sollen. In der Nacht zum
Donnerstag hatten sich CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag
geeinigt. Auch das Bekenntnis der Koalitionäre, dass eine europäische
Abwicklungsbehörde nur für systemrelevante grenzüberschreitende
Banken zuständig sein soll, sei erfreulich, so der BVR. Dies müsse
auch für einen gegebenenfalls einzurichtenden europäischen
Abwicklungsfonds gelten. Ansonsten würden Verluste aus risikoreichen
Geschäften von weniger risikoreichen Banken im Abwicklungsfall
mitgetragen. Der BVR mahnt an, dass eine unkontrollierte Übernahme
von Risiken durch den Steuerzahler, ob als nationale Maßnahme oder
als letztes Mittel des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM),
ausgeschlossen werden müsse. So dürfe eine Rekapitalisierung
angeschlagener Institute über den ESM lediglich die ultima ratio nach
Durchlaufen der vollen Haftungskaskade sein. Dabei sollte
sichergestellt werden, dass die Bundesregierung und der deutsche
Bundestag jeder einzelnen Rekapitalisierung zustimmen muss.
Die finanzmarktrelevanten Kapitel des Koalitionsvertrages bewertet
der BVR als erfreulich ausgewogen. Die Besonderheiten des
differenzierten deutschen dreigliedrigen Bankenmodells finden ebenso
Berücksichtigung wie eine Differenzierung von Banken nach Größe und
Systemrelevanz sowie die Würdigung des Systems der Universalbank. Der
BVR begrüßt weiter die klare und unmissverständliche Absage der
Koalitionäre an eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung auf
EU-Ebene. Dies ist ein wichtiges Signal für die anstehenden
Verhandlungen auf EU-Ebene.
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