(ots) - Die vom Mecklenburg-Vorpommerschen
CDU-Bundestagsabgeordneten Eckehardt Rehberg verbreitete Behauptung,
Bernhard Quandt - langjähriger erster Sekretär der SED im Bezirk
Schwerin - habe im Jahr 1989 die Todesstrafe für Bürger gefordert,
die an den damaligen Massendemonstrationen für Demokratisierung
teilnahmen, ist falsch. Das berichtet die Tageszeitung "neues
deutschland" in ihrer Dienstagausgabe.
Tatsächlich hat Quandt auf seiner letzten Rede im damaligen
Zentralkomitee der SED die "standrechtliche Erschießung" der
"Verbrecher des alten Politbüros" gefordert, von denen er sich
hintergangen fühlte und die er für den Niedergang der DDR und der SED
verantwortlich machte. Ein Mitschnitt der Rede lässt sich sogar in
Quandts "Wikipedia-Eintrag" abhören.
Rehberg hatte laut "dpa" behauptet, Quandt habe "zum Ende der DDR
die Todesstrafe für die gefordert, die für Demokratie und Freiheit
auf die Straße gingen". Daher solle der mecklenburg-vorpommersche
Landesverband der Partei das Erbe der Witwe von Bernhard Quandt
ausschlagen. Diese hatte der LINKEN 280.000 Euro vererbt. Zahlreiche
Medien übernahmen die falsche Behauptung Rehbergs.
Ein Mitarbeiter des CDU-Politikers verteidigte Rehbergs Äußerung
gegenüber der Tageszeitung "neues deutschland" nur vage: Rehbergs
Behauptung lasse sich "im Internet" belegen. Entsprechende
Nachforschungen verlaufen aber ergebnislos. Ansonsten wollten sich
weder Rehberg persönlich noch seine Mitarbeiter zu der falschen
Behauptung äußern.
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