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Katzenklappe: Zugang für Vierbeiner - und für Einbrecher / R+V-Infocenter: Bei falschem Einbau ist Versicherungsschutz gefährdet - Mieter müssen Erlaubnis einholen

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(ots) - Nach Belieben kommen und gehen: Katzenklappen
lassen den Vierbeinern viel Freiheit. Doch für Herrchen oder Frauchen
kann diese grenzenlose Tierliebe schwerwiegende Folgen haben. "Auch
Einbrecher nutzen die Öffnungen, um schnell und einfach in die
Wohnung zu gelangen", sagt Michael Urban, Schadensexperte beim
Infocenter der R+V Versicherung. Er rät deshalb, beim Einbau auf
Sicherheit zu achten.

Wer eine Katzenklappe an einer ungünstigen Stelle anbringt, öffnet
auch Einbrechern Tür und Tor. Das gilt als grob fahrlässig - und
gefährdet den Versicherungsschutz. "Fenster- oder Türgriffe sollten
durch die Öffnung nicht erreichbar sein, weder mit der Hand noch mit
einem Hilfsmittel wie beispielsweise einem langem Stock", erklärt
R+V-Experte Urban. Doch oft lässt sich das nicht vermeiden. "Dann
müssen die betroffenen Türen oder Fenster abgeschlossen oder
zusätzlich gesichert sein." Weitere Möglichkeiten: Die Katzenklappe
direkt in die Wand und entfernt von Tür oder Fenster einbauen. Auch
ein drehbarer Türknauf ist in bestimmten Fällen möglich. Wenn
Katzenbesitzer unsicher sind, können sie bei ihrer Versicherung
nachfragen, ob weitere Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind.

Mieter brauchen Erlaubnis Mieter haben in Sachen Katzenklappe
sogar noch mehr zu klären. Da ihnen weder die Fenster noch die Türen
ihrer Wohnung gehören, brauchen sie vor der Montage die Zustimmung
des Vermieters. Michael Urban: "Der Eigentümer kann sonst verlangen,
dass die Katzenklappe entfernt wird. Weigert sich der Mieter, droht
ihm eine fristlose Kündigung." Bei Auszug muss der Mieter die
Katzenklappe aber auf jeden Fall auf eigene Kosten wieder entfernen.
Oft ist es am einfachsten, wenn er gleich eine neue Tür benutzt und
die alte einlagert.



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Datum: 21.11.2013 - 11:00 Uhr
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