(ots) - In den NRW-Kommunen darf keine Steuer auf
Handymasten eingeführt werden. Das Land hat Pläne der Stadt Remscheid
abgelehnt, die auf der Suche nach neuen Einnahmequellen als erste die
Mobilfunkantennen besteuern wollte. Das erfuhr die in Essen
erscheinende Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ, Dienstagausgabe)
in Düsseldorf. Jede Kommune müsse sich zwar Gedanken machen, wie sie
ihre Finanzen konsolidieren kann, so Innenminister Ralf Jäger (SPD).
"Der Erfindungsreichtum darf dabei aber nicht übertrieben werden",
sagte er.
Der Remscheider Rat hatte im Februar die neue Steuer beschlossen.
Die Stadt, die dem NRW-Stärkungspakt für finanzschwache Kommunen
angehört, versprach sich davon ein jährliches Einnahmeplus von
800.000 Euro. Jäger und Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD)
sahen allerdings die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Im
Falle einer Genehmigung galt in Düsseldorf als sicher, dass weitere
Kommunen nachgezogen hätten.
Steuerlich belastet werden sollten die Betreiber der rund 200
Mobilfunkantennen in Remscheid. Dabei hätte aber sichergestellt sein
müssen, dass die Steuer nur mit Wirkung auf das Stadtgebiet erhoben
wird. Dies sei praktisch nicht möglich, monierte das
Innenministerium. Außerdem dürften dienstlich geführte Handygespräche
nicht ohne weiteres besteuert werden. Die Stadt habe aber nicht
klären können, wie sie beruflich veranlasste Mobilfunk-Telefonate von
privaten unterscheiden wolle.
Das Land prüft außerdem, ob die zu erwartenden Einnahmen die
Kosten für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand deutlich übersteigen.
"Die Finanzlage einer Stadt soll sich durch die neue Steuer nicht nur
unwesentlich verbessern", hieß es. Deshalb hätten die beiden
Ministerien vor zwei Jahren auch der vom Rat der Stadt Essen
beschlossenen Solariensteuer die Genehmigung versagt.
Erst vor knapp einem Monat hatte das Oberverwaltungsgericht
Münster die von der Stadt Dortmund erhobene Bettensteuer gekippt. Das
Gericht sah darin einen Verstoß gegen das Kommunalabgabengesetz NRW.
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